Süddeutsche Zeitung

Innenministerium:Was der Verfassungsschutz über Pegida schreibt

  • Seit November beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die Münchner Pegida.
  • Jetzt ist die Gruppe auch im Verfassungsschutzbericht aufgeführt.
  • Namentlich genannt wird Pegida-Vorstandsmitglied Stefan Werner.
  • Ausführlich widmet sich der Verfassungsschutz einer Rede Meyers vom 19. Oktober, in der er Selbstjustiz als "legitimes Mittel" propagiert habe.

Von Martin Bernstein

Seit November beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die Münchner Pegida. Jetzt ist die Gruppe auch im Verfassungsschutzbericht aufgeführt. "Wesentliche Teile des Vorstands von Pegida München sind der rechtsextremistischen beziehungsweise verfassungsschutzrelevanten islamfeindlichen Szene zurechenbar", heißt es in dem Bericht, den Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag vorstellte.

Erwähnt werden die Vorsitzenden Heinz Meyer, gegen den seit vier Jahren das Landeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt, und Birgit Weißmann, die Veranstaltungen für den extremistischen Landesverband der Partei "Die Freiheit" angemeldet habe.

Namentlich genannt wird auch Pegida-Vorstandsmitglied Stefan Werner. Der Beisitzer der Gruppierung, der bei den Montagsaufmärschen regelmäßig Gegendemonstranten fotografiert, ist laut Verfassungsschutz "seit mehr als zehn Jahren in verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen aktiv gewesen": 2005 kandidierte Werner bei der Bundestagswahl für die NPD, 2008 bei der Stadtratswahl für die rechtsextremistische Liste "Pro München", deren Vorstandssprecher er fünf Jahre lang war.

Ausführlich widmet sich der Verfassungsschutz einer Rede Meyers vom 19. Oktober, in der er Selbstjustiz als "legitimes Mittel" propagiert habe. Eine andere Aussage Meyers hat offenbar keine juristischen Folgen. Am Ostermontag hatte er bei einer Pegida-Kundgebung gesagt, das größte Konzentrationslager der westlichen Welt stehe in Israel, und gehöhnt: "Die haben scheinbar sehr gut gelernt." Nach Auskunft des Staatsschutzes, der den Satz der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt hatte, habe man dort keinen strafbaren Inhalt gesehen.

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SZ vom 12.04.2016 / bm/dit
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