„Alle Menschen haben das Recht auf freie kreative Entfaltung und einen barrierefreien Zugang zu Kultur.“ So heißt es in einem neuen „Diversitäts“-Papier des Münchner Kulturreferats, das damit im Wesentlichen den Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention rezitiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese im Jahr 2009 ratifiziert. Und seitdem ist in puncto kultureller Barrierefreiheit in München oder auch in Bayern einiges passiert. So haben etwa das Münchner Lenbachhaus und das Haus der Kunst seit Kurzem Webseiten in Leichter Sprache. An den Münchner Kammerspielen wurden Künstler mit kognitiver Beeinträchtigung als Ensemblemitglieder angestellt. Und auch an der Volkshochschule gibt es Angebote für Menschen mit Behinderungen.
Inklusion im MuseumKunst für alle
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Mit der „FabulApp“ haben auch kleinere Museen die Möglichkeit, einen barrierefreien, mit dem Handy nutzbaren Multimedia-Guide zu erstellen.
Von Jürgen Moises
