Immobilienmarkt:Kampf gegen steigende Mieten

Kommunalreferentin Frank will die Erhaltungssatzung verschärfen

Die Stadt will den Kampf gegen Luxussanierungen und steigende Mieten weiter intensivieren. Dafür soll die in besonders gefährdeten Gebieten geltende Erhaltungssatzung weiter verschärft werden. Das schlägt Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU) vor. Bisher schon müssen sich Investoren verpflichten, nach einem Kauf im bestehenden Gebäude auf extreme Mietsteigerungen zu verzichten. Nun soll dies auch für Neubauten oder Aufstockungen gelten, die auf diesen Grundstücken baurechtlich zusätzlich erlaubt sind. In 30 Prozent dieser durch Nachverdichtung entstehenden neuen Wohnungen soll nach dem Willen Franks der Mietpreis ebenfalls gedeckelt sein, für die Mieter soll eine Einkommenshöchstgrenze gelten.

Schon die jüngste Verschärfung der Erhaltungssatzung im Juli 2018 zeige massive Auswirkungen, sagt die Kommunalreferentin. Um kaufen zu dürfen, hatten sich bis dahin fast alle interessierten Investoren verpflichtet, für zehn Jahre auf Luxussanierungen und eine Aufteilung in Eigentumswohnungen zu verzichten. Das in den Satzungsgebieten geltende Vorkaufsrecht der Stadt kam dadurch in den vergangenen Jahren nur sehr selten zum Einsatz - im Jahr 2017 kein einziges Mal. Bis August 2018 dann einmal, da erwarb die Stadt eine Immobilie für 30 Millionen Euro. Seit August schreckten die Investoren dagegen zurück, sich den strengen Regeln zu unterwerfen, so Frank. Das heiße im Umkehrschluss, dass die Stadt kaufen muss. Acht Mal war dies seitdem der Fall, die Kosten betrugen etwa 200 Millionen Euro.

Wegen der auch künftig zu erwartenden hohen Kosten für solche "Rettungskäufe" wird die Stadt ihr finanzielles Engagement in den Erhaltungsgebieten wohl umstellen müssen. Bisher liefen die Deals so, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zwar die Gebäude kauften, das Geld aber in Form von Kapitalerhöhungen zum Großteil aus der Stadtkasse zurückbekamen. Nur einen sehr kleinen Teil finanzierten sie selbst, dieser wird laut Frank wohl deutlich größer werden müssen.

Ihr Vorschlag für die Neuregelung bei Nachverdichtung in Erhaltungssatzungsgebieten orientiert sich an der sogenannten sozialgerechten Bodennutzung. Sie gilt auf privaten Flächen, für die das Planungsreferat neues Baurecht erteilt und schreibt vor, dass neben frei finanzierten auch 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen entstehen müssen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: