Simsalabim, aus blauem Gin wird roter Gin. So einfach ist das, zumindest bei Tim Steglich und Max Muggenthaler, den Gründern der „Illusionist Distillery“, einer Brennerei vor den Toren der Stadt. Damit der tiefblaue Gin sich beim Mixen mit Tonic Water tatsächlich in einen rot-pink-farbenen Schnaps verwandelt, dazu benötigen die beiden „Zauberer“ ein ganz besonderes Kraut, die Blüten der Blauen Klitorie (Clitoria termatea), auch Schmetterlingserbse genannt. Der Gegenzauber des Landratsamts lässt sich auf vier Wörter herunterbrechen: neuartiges Lebensmittel, nicht zugelassen. Per Bescheid wurde der Verkauf des Zauber-Gins untersagt. Also zogen die Illusionisten vor das Verwaltungsgericht.
Es war ein wilder Ritt durch den Verordnungs-Dschungel, den die Kammer 26b bei Aufruf der Sache zu absolvieren hatte. Denn los ging es erst einmal mit der Frage, welche Regeln denn überhaupt für die blaue Blüte gelten. Wird das Extrakt zugefügt, um den Gin zu färben, oder um ihm einen bestimmten Geschmack zu verleihen? Je nachdem würde die Novel-Food-Verordnung greifen, also die für neuartige Lebensmittel, die von der EU zugelassen werden – oder die Aroma-Verordnung.
Darüber hatten sich Tim Steglich und sein Partner sicherlich keinerlei Gedanken gemacht, als sie auf einer Asien-Reise zufällig auf einen blitzblauen Tee stießen, der mit seinem „leicht nussig, erdigen Geschmack und einer Tabaknote“ die beiden verzauberte. „Das war lange, bevor wir auf die Idee mit der Gin-Produktion kamen“, erzählt Steglich vor Gericht. 2015, in einem kleinen Gewölbekeller im Glockenbachviertel, begann das Duo dann mit dem Wacholderschnaps zu experimentieren. „Wir brauchten eine Note, die uns Tiefe reingibt“, berichtet der Geschäftsführer, „und so kamen wir zurück zu der Blüte“.
Die Blaue Klitorie reist in Form von getrockneten Blüten zur Produktionsstätte in Hohenbrunn. Dann wird das Kraut, sieben Gramm pro Liter, mit 50 Grad Celsius heißem Wasser übergossen und für eine Stunde stehen gelassen. Anschließend wird gefiltert, „dann haben wir ein Extrakt, das mit dem fertigen Destillat vermischt wird“, erklärt Geschäftsführer Steglich.
Der erste Gin, der errötet: „Die Marke hat sich seit Jahren erfolgreich auf dem Markt etabliert“, konstatierte sogar das Gericht. „Die blaue Farbe ändert sich, es funktioniert, wir haben es gerade im Richterzimmer ausprobiert“, verkündet die Vorsitzende Richterin. Weltweit lief der Zauber-Gin wie geschmiert. Sogar der FC Bayern fand den Farbwechsel von blau auf rot vereinskonform, und so entstand eine eigene „FC Bayern München Edition“ in pechschwarzer Flasche mit feuerrotem Etikett.
Während in Asien und den USA das Inverkehrbringen der Blaue Klitorie keinerlei Probleme bereitet, verbot das Landratsamt den Wechsel-Gin. Also gaben die Illusionisten einen Farbstoff bei, um das Changieren zu sichern, „aber der Geschmack war ein anderer“, sagt Steglich. Da er und sein Partner hauptsächlich auf den Geschmack abstellen und nicht auf das Farbspiel, tritt laut Gericht die Aroma-Verordnung in Kraft. Und da blieb die Kammer bei Artikel 4 hängen, der „gesundheitliche Gefahren“ thematisiert.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte den blauen Tee untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass es „eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung“ geben könnte. Sogenannte Zyklotide werden durch die Pflanze freigesetzt, deren Auswirkungen seien „noch nicht vollumfänglich untersucht“, argumentiert die Beklagtenseite. „Man müsste sich aber dazu mit der Toxikologie in allen dargereichten Formen der Pflanze befassen“, meint Andreas Meisterernst, der Anwalt der Kläger. Hier werde ein Extrakt verwendet, das im Gin „nicht in Massen“ konsumiert werde. „Da ist der Alkohol sicher bedenklicher.“
„Es ist nicht einfach zu entscheiden“, erklärt die Richterin nach kurzer Beratung. Aber die Kammer tendiere dazu, die „gesundheitlichen Gefahren“ nicht außer Acht zu lassen. Ein Tenor werde noch in dieser Woche ergehen. Und Illusionist Steglich sagt, dass man alle Wege einschlagen werde, damit der Zauber-Gin wieder so schmecken kann wie zuvor.

