Süddeutsche Zeitung

Prozess wegen illegalen Downloads:Ein Computerspiel für 12 000 Euro

  • Ein Zwölfjähriger soll illegal ein Spiel heruntergeladen haben. Durch den Download wurde offenbar auch ein Programm installiert, das den Jungen gleichzeitig zum Anbieter machte.
  • Die Firma will nun mehr als 12000 Euro Schadenersatz geltend machen.
  • Das Gericht schlägt vor, es mit einer Zahlung von rund 1500 Euro gut sein zu lassen.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

München - Der Richter rechnet nicht - dieser Spruch, so alt wie das römische Recht, wird oft auch so verstanden, dass Richter nicht rechnen können. Beides stimmt nicht, den Beweis, also dass Richter rechnen und es auch können, trat am Donnerstag Andreas Müller an, Vorsitzender Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht.

Der Fall, den Müller mit seinem Senat zu verhandeln hatte, war auf den ersten Blick ein alltäglicher: Ein zwölfjähriger Bub hat über eine Internet-Tauschbörse ein Spiel heruntergeladen. Das ist illegal und wird noch schlimmer dadurch, dass mit dem Download gleichzeitig ein Programm auf den jeweiligen Computer gespielt wird, durch das der Downloader gleichzeitig zum Uploader wird - andere Interessierte können sich nun das Spiel, den Film, die Musik von seiner Festplatte holen. Dadurch wurde der Bub also zum Anbieter und als solcher dingfest gemacht.

Das Spiel war legal für 37,99 Euro zu erwerben. Die Firma aber, die die Rechte daran hält, machte in ihrer Klage einen exorbitant hohen Schadenersatz geltend: Inklusive Rechtsanwaltskosten wollte sie mehr als 12 000 Euro haben, was vielleicht auch daran liegt, dass die Mutter des Jungen eine einigermaßen bekannte Fernsehschauspielerin ist. Die Firma begründete die hohe Forderung damit, dass zwar nicht festgestellt werden könne, wie viele Leute tatsächlich das Spiel von dem fraglichen Rechner heruntergeladen hatten - das verhindert die Tauschbörsen-Software -, durch andere Fälle könnten aber Vergleichszahlen ermittelt werden. Und so nahm das Unternehmen 250 illegale Downloads an, zum Preis von 37,99 Euro, mit den zusätzlichen Kosten ergibt sich so der eingeklagte Schaden.

Das war der Moment, in dem Richter Müller entgegen dem Sprichwort zu rechnen begann: Die Beispielzahlen seien schwer vergleichbar, denn in den anderen Fällen sei im Gegensatz zum hier verhandelten zwar die Anzahl der Downloads höher gewesen und die Zeit kürzer, in der sie zur Verfügung standen. Es habe sich dabei aber um Musik gehandelt, die mehr Interessenten anspreche als ein Computerspiel, das noch dazu als jugendgefährdend indiziert ist. Dividiert, reduziert, ein bisschen was draufgeschlagen - so errechnete Müller, dass 50 wohl als fiktive Zahl der Downloads angenommen werden könne.

Mit der Höhe des Schadens pro illegaler Weitergabe war er auch nicht einverstanden: Die Rechtssprechung geht hier davon aus, was das Unternehmen verlangt hätte, wenn es der Tauschbörse offiziell eine Lizenz erteilt hätte. "Und die ist naturgemäß niedriger als der Verkaufspreis", sagte der Richter, nämlich vielleicht die Hälfte. Zudem merkte er an, dass die Behauptung, eine gewinnbringende Vermarktung sei wegen des Tauschbörsen-Angebots nicht mehr möglich gewesen, nicht stimmen könne: Eine Million bezahlter Downloads im ersten Monat nach Veröffentlichung, das mache 37,99 Millionen Euro, bei Kosten von knapp 25 Millionen, nach eigenen Zahlen der Firma. Unterm Strich schlug das Gericht vor, es mit einer Zahlung von rund 1500 Euro gut sein zu lassen. Diesen Vergleichsvorschlag können die Parteien sich nun überlegen.

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Quelle:
SZ vom 24.05.2019/baso
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