Illegale Vermietung:Zweckentfremder wehrt sich gegen Zwangshaft

Ein Vermieter, der über Monate hinweg Wohnungen illegal an Medizintouristen vermietet hat und deshalb für zwei Fälle eine Woche in Zwangshaft genommen werden soll, muss doch noch nicht so bald ins Gefängnis. Das Sozialreferat hatte beim Verwaltungsgericht wegen der illegalen Vermietung zweier Wohnungen Zwangshaft beantragt, weil alle anderen Mittel gegen den Mann wirkungslos geblieben waren; das Gericht hatte im Sinne der Stadt entschieden. Gegen die beiden Entscheidungen hat der Mann nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, wie dessen Sprecherin Christina Schnölzer bestätigte - und damit erst einmal einen Aufschub erwirkt.

Bei dem Vermieter handelt es sich um Mohammed R., er ist beim Sozialreferat und am Verwaltungsgericht einschlägig bekannt. Sein Geschäftsmodell beruht darauf, dass er Wohnungen in Bogenhausen an wechselnde Medizintouristen aus dem arabischen Raum vermietet, teils zu Preisen von 200 bis 300 Euro pro Nacht. Seit 2014 hat er ungefähr zehnmal gegen die Stadt München geklagt, die ihm diese Nutzung untersagen will, weil es sich dabei um Zweckentfremdung handelt. Das Verwaltungsgericht wies seine Klagen jedesmal ab. Trotzdem weigerte sich Mohammed R., die von der Stadt verhängten Zwangsgeld-Summen zu bezahlen. In den verhandelten Fällen ging es um Summen von bis zu 11 000 Euro. Die Zwangshaft ist das schärfste Mittel des Rechtsstaats, sie soll zur Willensbeugung dienen.

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