Süddeutsche Zeitung

Illegale Vermietung:München nimmt Zweckentfremder in Zwangshaft

  • Die Stadt München hat ihren Kampf gegen illegales Vermieten verschärft: Erstmals muss ein Mieter in Zwangshaft.
  • Er hatte seine Wohnung an Medizintouristen weitervermietet und damit viel Geld gemacht.
  • Zwangshaft ist das schärfste Mittel des Rechtsstaats in solchen Fällen. Allerdings seien alle anderen Versuche wirkungslos geblieben, so das Sozialreferat.

Von Anna Hoben

Die Stadt München greift im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum härter durch. Zum ersten Mal muss ein Mieter in Zwangshaft, weil er seine Wohnung über Monate hinweg immer wieder illegal zu hohen Preisen an wechselnde Untermieter weitervermietet hatte. Alle anderen Mittel gegen ihn hätten sich als wirkungslos erwiesen, heißt es aus dem Sozialreferat. Die Behörde hat deshalb Ersatzzwangshaft beim Verwaltungsgericht beantragt. Das Gericht gab dem Antrag statt. Der Mieter ist nun zur Fahndung ausgeschrieben; er muss sich auf eine Woche in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim einstellen.

Sein unlauteres Geschäftsmodell ähnelte nach Angaben des Sozialreferats einem Hotelbetrieb, mit dem er hohe Einnahmen erzielt habe. Über viele Monate hinweg vermietete er die Wohnung an sogenannte Medizintouristen, die zumeist aus dem arabischen Raum stammen und sich für einige Wochen oder Monate in München aufhalten. Das Amt für Wohnen und Migration im Sozialreferat hatte dem Mieter diese Nutzung untersagt und mehrmals ein Zwangsgeld festgesetzt. Doch der Mieter weigerte sich, sein Modell aufzugeben. Deshalb beantragte die Stadt zum ersten Mal eine Ersatzzwangshaft.

Mit der Untervermietung von Wohnungen über Portale wie Airbnb oder mit Medizintourismus lässt sich leicht viel Geld verdienen. In einer Stadt mit einem derart angespannten Wohnungsmarkt wie in München stellen solche illegalen Vermietungen allerdings ein großes Problem dar. Das Sozialreferat schätzt, dass bei etwa 1000 Wohnungen ein Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung vorliegt. Mit einer "Sonderermittlungsgruppe Ferienwohnungen" geht sie dagegen vor. Seit der Landtag Ende Mai eine Verschärfung des Gesetzes gegen Zweckentfremdung beschlossen hat, droht Vermietern ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro.

Diese Verfahren laufen am Amtsgericht; vor dem Verwaltungsgericht landen die Fälle immer dann, wenn sich der Betroffene gegen den Bescheid von der Stadt wehrt, dass er die zweckentfremdende Nutzung künftig zu unterlassen habe. Zwangshaft dient hier als das schärfste Mittel des Rechtsstaats. Sie soll nicht zur Bestrafung dienen, sondern zur Willensbeugung.

"Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung", sagt eine Sprecherin des Sozialreferats. Üblicherweise kämen die Betroffenen den Anordnungen des Sozialreferates spätestens dann nach, wenn das Gericht ihre Rechtmäßigkeit bestätigt habe. Seit einigen Jahren träten jedoch in München immer wieder Einzelpersonen oder Personengruppen auf, die sich von den Anordnungen der Stadt unbeeindruckt zeigten und die auch gerichtliche Entscheidungen ignorierten.

Eine Räumung der zweckentfremdeten Wohnung als weiteres Zwangsmittel hat das Verwaltungsgericht indes untersagt, weil auf diese Weise Unschuldige bestraft würden. In diesem Punkt geht der Stadt das Gesetz nicht weit genug. Das Sozialreferat hält eine Rechtsgrundlage für Räumungen für dringend erforderlich, "als finales Instrument, um die Zweckentfremdung vor Ort faktisch zu beenden".

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SZ vom 19.08.2017/imei
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