Süddeutsche Zeitung

Illegale Kräutermischungen:Kräuterkiffen verboten

Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und die man wie Joints rauchen kann, sind auch bei Kiffern in München beliebt - jedoch gesetzlich verboten. Eine Händlerin wurde nun zu einer zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Christian Rost

Für diejenigen, die gerne zu verbotenen berauschenden Substanzen greifen, tat sich eine Gesetzeslücke auf, als vor einigen Jahren Kräutermischungen auf den Markt kamen, die sich rauchen ließen. Neben unbekannten pflanzlichen Bestandteilen enthalten diese Mixturen allerdings synthetische Cannabinoide, die nichts mit dem berauschenden Wirkstoff THC in der Cannabispflanze gemein haben, sondern ungleich stärker und gefährlicher sind.

Auch in München nahmen etliche Shops, die sonst Wasserpfeifen oder andere exotische Raucherutensilien anbieten, die Kräuterpäckchen in ihre Sortimente auf. Mit der Folge, dass zunehmend auch Jugendliche die Ein-Gramm-Päckchen erwarben - und mit Kreislaufzusammenbrüchen ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Das Münchner Amtsgericht beschäftigte sich am Dienstag mit einer Händlerin aus Laim, die Tausende von Kräutermischungen verkauft hat und dafür nun teuer bezahlen muss.

Die Münchner Kriminalpolizei hatte im Herbst 2010 Wind davon bekommen, dass der Laden von Traudel G. in der Landsberger Straße zum beliebten Anlaufpunkt geworden war. Von März bis Dezember beobachteten Polizeistreifen den Kundenverkehr - und kontrollierten vornehmlich Jugendliche nach dem Einkauf. Jedes Mal kamen dabei kleine Päckchen zum Vorschein, die zum Beispiel unter der Bezeichnung "Lavaret" offiziell als Räucherwerk und "nicht zum menschlichen Verzehr geeignet" gekennzeichnet waren. Tatsächlich wurden sie aber meist in Joints eingebaut und geraucht.

Damals fiel der Handel mit den Tütchen noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Gesetzgeber stufte die Mischungen erst später als Drogen ein. Deshalb meinte auch Traudel G., sie könne das Synthetik-Gras frei verkaufen. Ein reines Gewissen hatte die 69-Jährige aber offensichtlich nicht dabei: Die Tütchen lagen in ihrem Laden nicht offen aus, sondern wurden nur auf Nachfrage aus einer Schublade im Tresen ausgehändigt - zum Preis von zehn bis 12,50 Euro je Gramm.

Im Januar 2011 schlug die Polizei in Laim zu. Die Beamten durchsuchten das Geschäft und die Privaträume von Traudel G. und wurden fündig. In ihrem Auto entdeckten die Ermittler rund 1200 Kräuterpäckchen tschechischer Herkunft. Die Händlerin räumte den Handel ein, präsentierte den Ermittlern aber ein aus dem Internet heruntergeladenes Infoblatt ihres Lieferanten, wonach die Ware bedenkenlos verkauft werden könne. Die Münchner Staatsanwaltschaft sah dennoch einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und klagte die Frau an. Die Strafverfolger stützten sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der die synthetischen Inhaltsstoffe in einer Grundsatzentscheidung als "bedenkliche Arzneimittel" eingestuft hatte.

Am Amtsgericht erklärte eine Chemikerin des Landeskriminalamtes, was es mit den Kräutermischungen auf sich hat. Demnach begannen in den achtziger Jahren Pharmafirmen, THC künstlich herzustellen, um es in Medikamenten etwa zur Schmerzlinderung zu verwenden. Das natürliche THC erschien dafür ungeeignet, weil es gezielt an Nervenzellen im Gehirn andockt und damit die Gefahr einer Abhängigkeit einher geht.

Die Forscher suchten nach synthetischen Lösungen, die diese Nervenzellen nicht beeinträchtigen. Tatsächlich kam ein US-Amerikaner auf eine ganze Reihe THC-ähnlicher künstlicher Wirkstoffe und veröffentlichte die Liste seiner chemischen Formeln. Erst Jahre später zeigte sich, dass auch diese das Gehirn angreifen. Zu diesem Zeitpunkt hatten aber weltweit schon etliche Hersteller mithilfe der Formeln ihre Produktion aufgenommen. Nach den Angaben der Chemikerin werden die Inhaltsstoffe der Räucherwerke keinesfalls nach pharmazeutischen Gesichtspunkten erzeugt, sondern in einer Art Betonmischverfahren zusammengerührt und in Garagen oder Lagerhallen getrocknet. Die THC-Werte der Mischungen sind daher völlig uneinheitlich, aber meist um ein Vielfaches stärker als Cannabis. Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufzusammenbrücke kämen ungleich öfter vor.

Die Staatsanwaltschaft forderte für Traudel G. wegen des verbotenen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Verteidiger Christian Langgartner verwies auf das Geständnis seiner Mandantin und auf deren wirtschaftliche Lage. Traudel G. muss ihr Geschäft aufgeben, weil ihr nach der Durchsuchung und Beschlagnahme von Geld und Ware nichts mehr geblieben ist. Der Anwalt betonte, G. sei davon ausgegangen, dass der Verkauf der Räucherwerke legal sei, und forderte eine Geldstrafe.

Richter Jürgen Hanselmann sprach Traudel G. schuldig und verhängte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Geschäftsfrau hätte sich genau erkundigen müssen, ob sie mit der Ware handeln darf. Der Angeklagten sei auch klar gewesen, was ihre Kunden mit den Mischungen machten. Noch fünf weitere Verfahren gegen Münchner Händler sind derzeit anhängig.

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SZ vom 15.08.2012/wib
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