Polizei:Zivilstreifen stoppen illegale Autorennen

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  • In den vergangenen Tagen wurden in und um München mehrere Raser aus dem Verkehr gezogen, die sich verbotene Straßenrennen geliefert hatten.
  • Am Montagnachmittag hatten sich zwei junge Männer aus Straubing bei einer Rosenheimer Autovermietung zwei PS-starke Sportwagen gemietet, um mal "richtig Spaß zu haben".
  • Bereits am Freitag hatten sich zwei Autofahrer auf der Landshuter Allee mit zum Teil weit über 100 Stundenkilometern ein illegales Rennen geliefert - und dabei eine Zivilstreife der Polizei überholt.

Von Martin Bernstein

"Richtig Spaß zu haben" bedeutet für manche Autofahrer, andere Menschen in Lebensgefahr zu bringen. Doch bei illegalen Autorennen kennt die Polizei keinen Spaß. In den vergangenen Tagen wurden in und um München mehrere Raser aus dem Verkehr gezogen, die sich verbotene Straßenrennen geliefert hatten. In beiden Fällen - einer auf dem Autobahnring Ost, einer auf dem Mittleren Ring - hatten die Möchtegern-Rennfahrer Zivilstreifen der Autobahnpolizei überholt.

Am Montagnachmittag alarmierte ein Autofahrer die Verkehrspolizei Hohenbrunn. Der Mann war Augenzeuge, als sich die Fahrer eines Nissan GT-R und eines Audi R8 auf der Autobahn A 99 ein Rennen lieferten. Wie sich später herausstellte, hatten die beiden Fahrzeugführer, ein 21 Jahre alter Sportkaufmann aus dem Landkreis Straubing-Bogen und ein 27 Jahre alter Online-Händler aus Straubing, die PS-starken Boliden bei einer Rosenheimer Autovermietung angemietet - um mal "richtig Spaß zu haben", wie einer der Fahrer später den Polizisten unverblümt erklärte.

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Eine Zivilstreife der Autobahnpolizeistation Hohenbrunn entdeckte die Raser am Autobahnkreuz München-Nord und dokumentierte die Fahrweise per Videokamera. Die Niederbayern in ihren Leihautos reihten Verkehrsverstoß an Verkehrsverstoß. Sie nötigten andere Autofahrer durch dichtes Auffahren, überholten rechts, hielten zu geringen Abstand und bremsten andere Autofahrer rücksichtslos aus. Dadurch hofften die beiden Raser, genügend freie Strecke für ein "Beschleunigungsrennen" zu haben. Für jedes dieser Delikte sieht das Strafgesetzbuch Geld- oder sogar mehrjährige Freiheitsstrafen vor, ebenso seit Oktober 2017 für illegale Autorennen. Auch der Versuch ist bereits strafbar.

Die Polizisten konnten die Autos erst auf einem Parkplatz auf der A 92 nahe dem Münchner Flughafen stoppen. Bei der Überprüfung der beiden Fahrer stellte sich heraus, dass gegen einen von ihnen bereits wegen eines nicht angetretenen Fahrverbots ermittelt wird. Nun kommt noch vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein hinzu, die Fahrerlaubnis wurde sichergestellt.

Mit dem Hashtag #laufenistgesund kommentierte die Münchner Polizei auf Twitter den Entzug von Auto und Führerschein eines 23-Jährigen aus München. Auch dieser Autofahrer hatte sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer ein illegales Rennen geliefert - am Freitag kurz vor Mitternacht auf der Landshuter Allee. Mit zum Teil weit mehr als 100 Stundenkilometer rasten der 23-Jährigen mit seinem Mini und sein Kontrahent mit einem VW Golf durch die Stadt. Die beiden wechselten dabei immer wieder die Fahrspuren und überholten sich gegenseitig - aber auch eine Zivilstreife der Verkehrspolizei.

Die Beamten beobachteten, wie die Autofahrer auf Höhe eines Blitzers über der Dachauer Straße ihre Geschwindigkeit stark verringerten, direkt nebeneinander fuhren und dann nach dem Passieren dieser Anlage das Gaspedal durchtraten. Dabei überholten sie sich wieder und wechselten erneut mehrmals die Fahrspur. Die Polizisten konnten den Fahrer des Minis stoppen, dem Golf-Fahrer gelang es zunächst, in der Nacht unterzutauchen. Sein Kennzeichen ist jedoch registriert.

Im vergangenen Jahr stoppte die Münchner Polizei zahlreiche zuvor verabredete Autorennen meist junger Raser, unter anderem auf der Leopold-, der Ludwig- und der Fürstenrieder Straße und auf dem Frankfurter Ring. Zwei Raser auf der Ingolstädter Straße hatten bei ihrem ebenso gesetz- wie verantwortungslosen Tun bis auf Tempo 180 beschleunigt. Dass sie dabei von einer Polizeistreife verfolgt wurden, interessierte sie nicht.

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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