Hygienemängel bei Großbäckerei:Müller-Brot verliert Gütesiegel

Die Firma Müller-Brot darf derzeit nicht mehr mit dem DLG-Gütesiegel werben, da nach dem Produktionsstopp nun in externen Großbäckereien gebacken wird. Wann die Produktion in Neufahrn wieder aufgenommen werden kann, ist unklar.

Katja Riedel und Fabian Uebbing

Die Firma Müller-Brot aus Neufahrn darf derzeit nicht mehr mit dem Gütesiegel der Deutschen Landwirtschaftlichen Gesellschaft (DLG) werben. Das bestätigte die DLG am Dienstag der Süddeutschen Zeitung. Weil die Produkte, die Müller-Brot verkauft, derzeit nicht in Neufahrn, sondern in den Großbäckereien von acht Konkurrenten gebacken werden, gilt das Gütesiegel nicht mehr. Dieses hatte Müller-Brot im Oktober für Geschmack und Sensorik seiner Produkte erhalten.

Hygienemängel bei Großbäckerei: Erst wenn die Kontrolleure des Landkreises Freising und des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den Betrieb für sauber befinden, darf bei Müller-Brot wieder produziert werden.

Erst wenn die Kontrolleure des Landkreises Freising und des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den Betrieb für sauber befinden, darf bei Müller-Brot wieder produziert werden.

(Foto: Robert Haas)

Müller-Brot hatte die Produktion in seiner Zentralbäckerei am 30. Januar wegen Schädlingsbefalls gestoppt und war damit einer angedrohten behördlichen Betriebsschließung zuvorgekommen. Erst, wenn die Kontrolleure des Landkreises Freising und des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den Betrieb für sauber befinden, darf wieder produziert werden. Am Freitag waren die Vorgaben noch nicht erfüllt. Derzeit wird der Betrieb nicht nur gereinigt, sondern auch umgebaut, teilte das Unternehmen mit.

"Sollten die Behörden wieder grünes Licht erteilen und Müller-Brot die Produktion aufnehmen, werden wir uns mit der Firma zusammensetzen", sagte Thomas Schmidt von der DLG. Derzeit habe man noch nicht entschieden, ob das Unternehmen seine Produkte dann wieder zertifizieren lassen kann. Müller-Brot wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern.

Die Prüfung durch die DLG ist freiwillig, bei der Anmeldung unterschreiben Betriebe, dass die eingesandten Produkte lebensmittelrechtlich einwandfrei produziert wurden. Die DLG sei von den Ämtern nicht über Missstände in der Großbäckerei informiert worden - weder zum Zeitpunkt der vorübergehenden Schließung noch zuvor. Seit Mitte 2009 hatten LGL und Landratsamt immer wieder Teilbereiche gesperrt, einzelne Produkte zurückrufen lassen sowie Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt.

Auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz war über die Situation bei Müller-Brot nicht informiert, sagte ein Sprecher der SZ. Die Lebensmittelüberwachung sei Ländersache. Eine Meldepflicht an das Bundesministerium bestehe daher nicht. Nur wenn von einem Lebensmittel ein ernstes Gesundheitsrisiko ausgehe, sei dies über das EU-Schnellwarnsystem RASFF zu melden, sagte der Ministeriumssprecher. Eine Gesundheitsgefahr sei von den Backwaren aus Neufahrn nicht ausgegangen, heißt es seitens des LGL und des Landratsamts Freising.

Wann die Produktion in Neufahrn wieder aufgenommen werden kann, ist unklar. Kontrolleure seien immer wieder in der Fabrik, um die Arbeiten zu überwachen. Ein erneuter Abnahmetermin sei aber noch nicht vereinbart.

Unterdessen haben sich mehr als 50 Filialpächter als Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und einen Münchner Anwalt beauftragt. Weil ihre Umsätze um bis zu 75 Prozent eingebrochen sind, haben sie alle Zahlungen an ihren Franchisegeber eingestellt. Auf ein Schreiben der Pächter hat Müller-Brot nicht reagiert. "Wir stehen am Abgrund", sagte am Dienstagabend ein Pächter. Inzwischen haben sie eine E-Mail-Adresse für Betroffene eingerichtet (info-paechter@freenet.de).

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