Amtsgericht München:Wenn die Chihuahuas nicht ins Flugzeug dürfen

Amtsgericht München: Eine Frau aus München erfuhr zu spät, dass ihre Chihuahuas nicht in Passagiermaschinen nach Dubai einreisen dürfen. (Symbild)

Eine Frau aus München erfuhr zu spät, dass ihre Chihuahuas nicht in Passagiermaschinen nach Dubai einreisen dürfen. (Symbild)

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Eine Münchnerin darf ihre beiden kleinen Hunde nicht mit auf einen Flug nach Dubai nehmen. Sie bricht die Reise ab, weigert sich, die Flugtickets zu zahlen - und wird verklagt.

Chihuahuas gelten als die kleinsten Hunde der Welt. Gerade mal zwei bis drei Kilo wiegt ein ausgewachsenes Tier. Man kann sie also überallhin mitnehmen. Sogar auf Reisen, sollte man meinen. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht, wie eine Münchnerin erfahren musste. Über Silvester 2021 hatte sie für sich und ihre drei Familienmitglieder eine Flugreise nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten gebucht.

Bei der Buchung hatte sie ausdrücklich erklärt, dass sie auch ihre beiden Chihuahuas im Passagierraum des Flugzeugs mitnehmen wolle. Die Silvesterparty in Dubai fiel für die Familie jedoch ins Wasser und führte zu einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht München.

Die Flugreise, die die Frau gebucht hatte, begann in München und sollte nach einem Stopp in Zürich weiter nach Dubai gehen. Beim Check-in und bei der Gepäckaufgabe am Münchner Airport am 30. Dezember 2021 erfuhr die Münchnerin von einer Flughafen-Mitarbeiterin allerdings, dass ihre Hunde ab Zürich nicht in der Kabine "angemeldet" seien.

Die Familie flog dennoch los. Als sie in Zürich zum Weiterflug umsteigen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Tiere in Passagiermaschinen auf dem Luftweg in das Emirat einreisen dürfen. Die Frau brach die Reise ab und wurde prompt verklagt. Denn sie weigerte sich, die Ticktes, die sie bestellt hatte, zu zahlen.

Das Reisebüro hätte klären müssen, ob Tiere in den Passagierraum dürfen, urteilt das Gericht

Die Kosten in Höhe von insgesamt 3743,20 Euro hatte das Reiseunternehmen nämlich vorgestreckt, um die Chihuahuas überhaupt am Computer einbuchen zu können. Da sie aber letztlich nicht mit nach Dubai mitfliegen durften, zahlte die Münchnerin nicht. Die Folge: Das Reisebüro verklagte sie, zog aber vor Gericht den Kürzeren.

Laut Urteil des Amtsgerichts hätte nämlich die Reisekauffrau, bei der die Beklagte die Ticktes gebucht hatte, "zweifelsfrei abklären müssen, dass die Beförderung der Tiere im Passagierraum zulässig und möglich ist". Doch das war nicht geschehen.

Außerdem, heißt es im Urteil, habe die Mitarbeiterin des Reisebüros gegenüber der Beklagten "ihre Aufklärungs- und Beratungspflicht dahingehend verletzt, dass sie vor Buchung der Flugreise nicht zweifelsfrei abgeklärt hat, ob Hunde auf allen Streckenabschnitten nach Dubai im Passagierraum erlaubt sind". Dass sie ihre Chihuahuas aus rechtlichen Gründen gar nicht im Flugzeug mit in das Emirat mitnehmen darf, habe die Beklagte erst in Zürich erfahren, begründete das Amtsgericht die Abweisung der Klage des Reisebüros.

Außerdem verurteilte das Gericht das Unternehmen zur Zahlung von weiteren 194,88 Euro an die Münchnerin. Die Kosten waren für einen Covid-19-Antigentest für ihre minderjährige Tochter am Flughafen Zürich sowie für die Beförderung ihrer beiden Chihuahuas zurück nach München entstanden. (Az. 114 C 8563/22)

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