Süddeutsche Zeitung

Hotels, Gaststätten und die Corona-Krise:Mit einer Mövenpick-Steuer ist da wenig zu retten

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Staatshilfe aus Sicht eines Passauer Unternehmers, der aufzeigt, warum es die Gastro-Branche gerade besonders schwer hat

Kommentar "Maß halten" vom 21. April und die Berichterstattung über staatliche Finanzhilfen für Hotels und Gaststätte nach der Corona-Zwangsschließung:

Zum Kommentar von Cerstin Gammelin über die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent hätte ich ein paar Anmerkungen. Ich führe seit 32 Jahren ein Wirtshaus mit 80 Innenplätzen und 100 Außenplätzen, dazu eine Pension in der Altstadt von Passau (Goldenes Schiff; d. Red.). Ich kenne sowohl die Gastronomie als auch die Beherbergungsbranche. Ich gebe der Autorin insofern Recht, dass die sogenannte Mövenpick-Steuer, die Steuersenkung von 19 auf 7 Prozent, durch die damalige schwarz-gelbe Regierung als Wahlgeschenk an die Wählerklientel zu verstehen war. Wie bei Kapitalerträgen, die weniger besteuert werden als Arbeit, so ist es auch unverständlich, dass bei Hotels und Pensionen ein ermäßigter Steuersatz gilt, denn bei Hotels ist das Kapital und in der Gastronomie die Arbeit Zuhause.

Ich weiß, mit welchem Aufwand man bei Zimmervermietungen Gewinne generiert. Das steht in keinem Verhältnis zu dem enormen Arbeitsaufwand in der Gastronomie. Doppelschicht und Früh-Spät-Durchschicht, verbunden mit häufigen Stresssituationen, sind in der Gastronomie gängige Begriffe, was Arbeitstage von 12 bis 14 Stunden bei oft weniger als 10 Euro Stundenlohn für manche Selbstständige bedeutet. Zudem kommt die erhebliche Konkurrenz von To-Go-, Take-Away-Anbietern, Systemgastronomie und Vereinsgastronomie, die gerade vielen Betrieben auf dem Land den Garaus gemacht hat.

Warum gilt bei To-Go-Geschäften ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent, wobei wesentlich weniger Raum- und Personalkosten anfallen, dafür aber deutlich mehr Müll produziert wird? Zugegeben, in der Branche gibt es auch viele Gastronomen, deren Fehler hausgemacht sind. Zum Beispiel: schlechte Küche, falsches Konzept, ungünstige Lage, zu hohe Personalkosten, Kalkulationsfehler etcetera. Wir waren 2013 vom Hochwasser mit Totalschaden betroffen, mit fünf Monaten geschlossenem Betrieb. Ich weiß also, was ein solcher Ausfall bedeutet. 2021 läuft mein Hochwasser-LFA-Kredit aus, von meiner Altersversorgung gar nicht zu reden. Dieser Tage beantrage ich einen Corona-Kredit in sechsstelliger Höhe. Von den genannten Hilfen ist nach 5 Wochen Lockdown bisher nur die 7500-Euro-Soforthilfe angekommen. Der Bundeszuschuss und das Kurzarbeitergeld für März stehen weiterhin aus. Ohne die unbürokratische Hilfe meiner Hausbank würde es aktuell deutlich schlechter aussehen. Der Unterschied zum Hochwasser 2013 ist allerdings, dass wir damals nach Wiedereröffnung an die alten Umsätze sofort anknüpfen konnten, was dieses Mal nach wahrscheinlich zweieinhalb Monaten Schließung nicht der Fall sein wird. Ich rechne mit einer vollständigen wirtschaftlichen Erholung erst zum Sommer 2021.

Folgendes wird also auf uns Gastronomen nun zukommen: Die Raumkosten bleiben gleich, die Umsätze halbiert, und zugleich müssen die aufgenommenen Kredite bedient werden. Die nun beschlossene Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent für ein Jahr müsste auf mindestens fünf Jahre ausgedehnt werden, um eine Pleitewelle von Zehntausenden Betrieben zu verhindern. Allerdings sehe ich auch berechtigte Gründe für eine grundsätzliche Senkung der Umsatzsteuer, die meiner Meinung nach schon längst hätte passieren müssen, um dem Wirtshaussterben in Deutschland entgegenzusteuern. So hätte ein Aufschwung in der Gastronomie höhere Löhne für die Mitarbeiter und Spielraum für Investitionen zur Folge.

Als Vorschlag, um die zukünftig geringeren Steuereinnahmen zu kompensieren, könnte man endlich große Konzerne wie Apple, Google, Amazon, Facebook etcetera besteuern, die Problematik mit Offshore-Konten, Geldwäsche und Cum-Ex-Geschäften lösen und eine Beweislastumkehr bei Clan-Kriminalität beschließen. Damit wäre wohl ein Großteil der Ausgaben in Höhe von 1,2 Billionen Euro aufgrund von Corona wieder für die Allgemeinheit gewonnen. Peter Wolf, Passau

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Quelle:
SZ vom 05.05.2020
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