Hoschwasserschutz:München ist bereit für die Flut

Ein Bündel an Vorschriften soll Gebiete entlang der innerstädtischen Isar vor Hochwasser schützen

Von Jürgen Wolfram

Wenn es um die Ausweisung von Flutpoldern zum Hochwasserschutz geht, schlagen an der Donau die Wellen hoch. Land- und Forstwirte sowie potenzielle Bauherren ringen um jeden Quadratmeter sogenannter Retentionsflächen. Dass die Staatsregierung ihnen dabei neuerdings entgegenkommt, hat viele Umweltschützer empört.

Verglichen mit diesen Konflikten ist die jüngste Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Isar innerhalb der Münchner Stadtgrenze zwischen den Flusskilometern 140,95 und 155,10 nahezu geräuschlos erfolgt. Trotz breiter öffentlicher Behandlung des Themas wurden keinerlei Einwendungen erhoben; die Fachbehörden verzichteten deshalb sogar auf einen Erörterungstermin. Alle acht betroffenen Bezirksausschüsse stimmten dem Verordnungsentwurf zu.

Für das allgemeine Einvernehmen gibt es gute Gründe. Die funktionierende Fernregulierung der Wasserstände am Sylvensteinspeicher zählt ebenso dazu wie die erfolgreiche Isar-Renaturierung, bei der Verbesserungen im Hochwasserschutz ein zentrales Anliegen gewesen sind und exemplarisch umgesetzt wurden. Der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen dem Referat für Gesundheit und Umwelt sowie dem Wasserwirtschaftsamt München dürfte ferner der Umstand förderlich gewesen sein, dass sich die meisten betroffenen Uferzonen und Einrichtungen an den Münchner Isargestaden in städtischem Besitz befinden.

Isarhochwasser in München, 2013

Land unter: Ein Passant an der Maximiliansbrücke 2013.

(Foto: Robert Haas)

Der Umweltausschuss des Stadtrates hat die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes an der städtischen Isar beraten, beschlossen und der Vollversammlung zur Annahme empfohlen. Worum es im Kern geht, zeigte Behördenchefin Stephanie Jacobs den Ausschussmitgliedern auf: "Gefahren durch Hochwasserereignisse zu verhindern." Zu diesem Zweck müssten der Erhalt von Rückhalteflächen gesichert und die "Bildung von Risikobewusstsein" vorangebracht werden. Ein schadloser Hochwasserabfluss sei sicherzustellen, freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum zu schützen, heißt es in einer Vorlage des Gesundheitsreferats.

Zum Risikogebiet wird der gut 14 Kilometer lange Münchner Isarabschnitt trotz aller Vorkehrungen spätestens bei Jahrhunderthochwässern wie im Jahr 2005. Das staatliche Wasserwirtschaftsamt München hat, einer gesetzlichen Auflage folgend, das Überschwemmungsgebiet ermittelt und kartiert. Dazu wurden Luftbilder und ein hydraulisches Modell zu Hilfe genommen. Als weitere Informationsgrundlage wurde das Flussprofil vermessen.

Nach Einschätzung der Fachbehörde kommt es dank der Deiche und anderer Schutzeinrichtungen entlang der Isar in der Landeshauptstadt "zu keinen Überflutungen außerhalb der Deichlinien" mehr, auch nicht bei extrem hohen Wasserständen. Lediglich die Hochwasserwiesen vom südlichen Stadtrand bei Großhesselohe über den Flaucher bis zum Deutschen Museum würden noch überflutet. Weiter nördlich begrenzten dicht am Fluss liegende Ufermauern und "Deichstrukturen" den Schwall auf das Gewässerbett.

Isar Hochwasser

Überschwemmte Uferbereiche 2015.

(Foto: Lukas Barth)

Welche bedeutsame Rolle für den Hochwasserschutz die damaligen Maßnahmen im Zuge der Renaturierung gespielt haben, beschreibt Andrea Gebhard. Die Stadt- und Landschaftsplanerin war 15 Jahre lang Abteilungsleiterin in der Kommunalverwaltung und hat maßgeblich an der Flussrenaturierung im Stadtgebiet mitgewirkt. Entscheidend gewesen sei, der Isar "wieder wesentlich mehr Raum zu geben, der bei Hochwasser auch überschwemmt werden kann", schildert die Expertin. Uferkanten seien zurückverlegt und eine Treppenanlage gebaut worden - beides ebenfalls wichtige Schritte, um München zu wappnen vor unheilvollen Fluten.

Ob Donau oder Isar, Hachinger Bach oder sonstige Fließgewässer in Bayern - in hochwassergefährdeten Gebieten gelten viele Regularien. Ganz oben steht die Bestimmung, dass Gebäude dort nur in Ausnahmefällen und "hochwasserangepasst" errichtet werden dürfen; ferner nur Räume, die "über dem bei einem Bemessungshochwasser zu erwartenden Wasserstand liegen", als Aufenthaltsräume genutzt werden dürfen.

Zu vermeiden ist die Errichtung von Mauern und Wällen, die den Wasserfluss behindern sowie das Ablagern von wassergefährdenden Stoffen am Boden, sofern sie nicht der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft dienen. Gegenstände, die den Wasserfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, dürfen nicht gelagert werden. Das "Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche" ist ebenso verboten wie das "Anlegen oder Erweitern von Baumbeständen, Strauch- und Heckenpflanzungen im Abflussbereich". Einschränkungen gelten für die "Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart".

Isar, Hochwasser, 2005

Der Flauchersteg musste 2005 gesperrt werden.

(Foto: Robert Haas)

Alles Vorgaben, die unter Umständen ins Eigentumsrecht eingreifen. Durch München schwappt dennoch keine Protestwelle, man ist aus Schaden klug geworden. Im Jahr 1899 erlebte die Stadt ihre bisher größte Naturkatastrophe. Es war ein Hochwasser. So etwas prägt langfristig.

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