Holocaust-Leugner will nach München:Irving klagt gegen Einreiseverbot

Er ist als Nazi-Verharmloser und Holocaust-Leugner bekannt: Schon vor Jahren ist gegen den britischen Buchautor David Irving ein Einreisevebrot verhängt worden. Dagegen hat der nun geklagt - er will so bald wie möglich wieder nach München kommen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Holocaust-Leugner will nach München: Der britische Holocaust-Leugner David Irving will wieder nach München kommen und klagt deshalb gegen ein Einreiseverbot gegen ihn.

Der britische Holocaust-Leugner David Irving will wieder nach München kommen und klagt deshalb gegen ein Einreiseverbot gegen ihn.

(Foto: AFP)

Der rechtsextreme "Historiker" und Buchautor David Irving, britischer Staatsbürger, möchte möglichst bald wieder nach München kommen. Doch das Kreisverwaltungsreferat lehnt das ab: Das gegen ihn verhängte Einreiseverbot soll nicht vor 2022 enden. Dann wäre der als Nazi-Verharmloser und Holocaust-Leugner bekannte Irving aber schon 84 Jahre alt. Deshalb hat er vor dem Verwaltungsgericht München Klage erhoben, über die am Donnerstag verhandelt wurde.

Die Münchner Sicherheitsbehörden stützen sich vor allem auf zwei Verurteilungen des Holocaust-Leugners. 1993 hatte Irving vor Gesinnungsfreunden in München behauptet, dass die den Touristen in Auschwitz gezeigte Gaskammer eine Attrappe sei, die nach Kriegsende von den Polen gebaut wurde. Dafür verurteilte ihn das Landgericht München I wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu einer Geldstrafe von umgerechnet 15.000 Euro. Die Münchner Ausländerbehörde wies ihn unbefristet aus.

Irving hat auch in Australien, Italien, Kanada, Neuseeland und Südafrika Einreiseverbot - und in Österreich: Hier war er 2006 in Wien wegen "nationalsozialistischer Wiederbetätigung" zu drei Jahren Haft verurteilt, später ausgewiesen und nach Großbritannien abgeschoben worden.

Das Aufenthaltsverbot für Österreich endet 2014 - für das Münchner Gericht ein wichtiges Datum, da die Münchner Verurteilung viel älter als die Wiener ist. Da Irving EU-Bürger sei und man die Problematik daher im Lichte europäischen Rechts sehen müsse, sei daher eher Januar 2014 ein angemessener Zeitpunkt, Irving wieder einreisen zu lassen, deutete die Vorsitzende der 12. Kammer an.

Vorausgesetzt natürlich, dass der Brite bis dahin nicht neu belangt werde: "Er wird es halt milder formulieren, sodass er sich nicht strafbar macht", vermutete die Richterin. Ein Urteil will die Kammer an diesem Freitag verkünden.

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