Holocaust geleugnet:Strafe wegen Volksverhetzung

Rechtsextremer "Volkslehrer" zu Geldstrafe verurteilt

Von Thomas Radlmaier

Das Landgericht München II hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro (150 Tagessätze) verurteilt. Richter Johannes Feneberg sprach den 40-Jährigen in der Berufungsverhandlung schuldig, bei seinem Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau gegenüber einer Schülergruppe den Holocaust geleugnet zu haben.

Nerling ist in der rechtsradikalen Szene bekannt als "der Volkslehrer". Im Februar 2019 war er mit einem Kameramann nach Dachau gekommen, um an der KZ-Gedenkstätte einen Film gegen den "Schuldkult" zu drehen. Dabei erkannte ihn eine Referentin der Einrichtung, die gerade Neuntklässler über das Gelände führte. Sie alarmierte die Verwaltung. Währenddessen kam Nerling mit den Schülern ins Gespräch. Wie mehrere von ihnen vor Gericht berichteten, sagte Nerling zu ihnen, dass sie nicht alles glauben sollten, was ihnen in der Gedenkstätte erzählt werde.

Zwar hat Nerling laut den Schülern weder die Worte "Holocaust", "Schoah" oder "Gaskammern" verwendet, noch habe er konkrete Opferzahlen genannt. Doch mehrere Jugendliche gaben an, sie hätten die Aussagen so interpretiert, als beziehe sich Nerling auf die Verbrechen des Nationalsozialismus. Im KZ Dachau wurden mehr als 41 500 Häftlinge ermordet.

In der Urteilsbegründung sagte Richter Feneberg, Nerling wisse normalerweise, sich an der Grenze des Sagbaren zu bewegen. "In diesem Fall wusste er es nicht." Vor dem Hintergrund des Ortes und der Umstände sei klar, dass das, was man nicht glauben solle, sich auf den Holocaust beziehe. Nerlings Anwalt hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Der Staatsanwalt hatte eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert.

Das Amtsgericht Dachau hatte Nerling wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt. Das Landgericht sprach ihn nun vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Der Grund wirft Fragen auf: Der Strafantrag, den die Gedenkstätte gestellt hatte, war nicht mehr auffindbar. Die Polizistin, die damals im Einsatz war, sagte vor Gericht: "Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass beide Anträge gestellt wurden." Wie es sein kann, dass ein Strafantrag nicht zu den Akten gelangt, konnte sie sich nicht erklären. Anders als Nerling wurde sein Kameramann wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Beihilfe der Volksverhetzung sprach ihn das Gericht frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nerling hat angekündigt, in Revision zu gehen.

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