Süddeutsche Zeitung

Hofspielhaus München:Zeichen setzen

Hofspielhaus klagt gegen Schließung

Von Christiane Lutz

Christiane Brammer hat genug von dem Theater. Sie will sich nicht damit abfinden, dass im von ihr geführten Hofspielhaus nicht mehr gespielt werden darf. Das Theater soll wieder aufmachen, so schnell es geht. Deshalb hat Brammer diese Woche Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht.

Sie findet die derzeit gültigen Theaterschließungen nicht verhältnismäßig, besonders die ihres Hauses, beziehungsweise Häuschens: "Ich hatte zuletzt 25 Zuschauer. In der U-Bahn bewegen sich mehr Menschen, in den Gottesdiensten auch", sagt Brammer. "Religionsfreiheit kann ich zur Not zuhause ausüben. Theater hingegen nicht." Seit Monaten arbeitet man am Hofspielhaus mit entsprechenden Hygienekonzepten, im Sommer fanden die meisten Vorstellungen draußen statt. Genutzt hat das nichts, jetzt ist das Hofspielhaus in der Falkenturmstraße zu, genauso wie die Kammerspiele, das Residenz- und Volkstheater. "Es ist eine Katastrophe", sagt sie. "Ich stelle ja nicht die Maßnahmen in Frage, ich bin die eifrigste Maskenträgerin der Welt, aber wir werden gerade einfach vergessen."

Also suchte sich Christiane Brammer, 55, eine Kanzlei und fand Rechtsanwalt Mark Mandelbaum, der sie nun vertritt. Für die Unverhältnismäßigkeit der Verordnung im Falle des Hofspielhauses führt Mandelbaum dann gleich ein paar Argumente an. Etwa, dass das Hofspielhaus mit drei Vorstellungen pro Woche weit weniger "Kundenverkehr" habe, als viele Betriebe des Groß- und Einzelhandels, die ja offen sind. Dass die Stücke nur rund 60 Minuten dauerten, ein Geschäft aber den ganzen Tag geöffnet habe. Dass in Gottesdiensten gesungen würde und im Theater nicht. Er sieht die Chance des Hofspielhauses genau in dessen Größe, beziehungsweise Winzigkeit: "Drei Veranstaltungen pro Woche mit 25 Personen! Ich bitte Sie!", sagt Mandelbaum, "da ist das Risiko ja größer, wenn ich einfach auf die Straße gehe."

Nur selten ringen sich Kulturbetriebe zu Klagen durch. Im Grunde aber kann jedes Theater, das in einer privatwirtschaftlichen GmbH organisiert ist, von der Möglichkeit Gebrauch machen. Das rein staatlich subventionierte Residenztheater etwa hätte die Möglichkeit nicht, gegen den eigenen Finanzierer zu klagen. Das Volkstheater als GmbH theoretisch schon. Aber Klagen sind mühsam und teuer, man muss sich das leisten wollen. Bislang ist außer Christiane Brammer nur Schauspieler Dieter Hallervorden mit einer ähnlichen Klage an die Öffentlichkeit gegangen. Er leitet das Schlosspark Theater in Berlin, in dem zuletzt noch rund 105 Zuschauer Platz hatten. Sein Anwalt beruft sich vor allem auf die Freiheit der Kunst. Ein Theater könne man nicht so einfach schließen wie eine Gaststätte. Weil die Kunst eben einen im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz genieße, wie auch die Religionsfreiheit, die aber von den aktuellen Beschlüssen ausgenommen ist. Bisher steht in Berlin die Entscheidung aber noch aus.

Christiane Brammer ist frustriert darüber, wie wenig die Politik noch immer vom Theateralltag verstehe. "Uns kann man nicht einfach wieder anknipsen wie das Licht in einer Spielhalle." Stücke müssen geprobt sein, Spieltermine koordiniert, Karten verkauft werden, damit überhaupt die 25 kommen. Brammer ist selbst Schauspielerin und steckt seit fünf Jahren viel privates Geld in das private Theater, das ohne städtische Förderung auskommen muss. "Wenn ich das nicht täte, müsste ich zumachen." Um Einnahmen oder gar Gewinn ging es ihr nie. Aber sie hat vier Festangestellte sowie zwischen 50 und 70 Künstler, die sie im Jahr beschäftigt. "Denen gegenüber habe ich ja auch eine Verpflichtung."

Wie gut die Chancen stehen, dass der VGH eine Ausnahmegenehmigung für das Hofspielhaus erlässt, wagt Brammer nicht zu spekulieren. Am Donnerstag erst war eine Reihe von Eilanträgen von Gastronomen und Hotelbetreibern vom VGH abgelehnt worden mit dem Argument, Einschränkungen beim Freizeitverhalten stellten eine "denkbare Reaktion" auf das Infektionsgeschehen dar, das sei nicht rechtswidrig. Brammers Klage ist mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung versehen, sie soll also möglichst schnell bearbeitet werden. Jedes Wochenende, das ungenutzt verstreicht, ist für das kleine Theater ein großer Verlust. "Ich möchte mit der Klage ein Zeichen setzen", sagt Brammer. Wenigstens das, egal, wie es ausgeht. Ein Zeichen, dass sie sich nicht alles gefallen lässt.

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Quelle:
SZ vom 07.11.2020
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