Landgericht:Aus für Hofbrauhaus

Zwischen Tradition und Touri-Wahnsinn: das Münchner Hofbräuhaus. (Foto: Felix Hörhager/dpa)

Das Münchner Hofbräuhaus und das Dresdner Hofbrauhaus einigen sich bei Markenrechts-Frage. Das Bier mit dem "äu" setzt sich durch, die Konkurrenz mit "au" verschwindet.

Der jahrelange Streit um die Namen Hofbräuhaus und Hofbrauhaus ist beigelegt. Beide Parteien hätten einen Vergleich geschlossen, hatte das Landgericht München I am Donnerstag mitgeteilt, zunächst ohne Details zur Einigung zu nennen. Inzwischen wurde auch bekannt, worauf sich die Streitparteien geeinigt haben.

Am Freitag teilten der Dresdner Lebensmittelhändler John Scheller nun mit, dass in der Konsequenz die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) von ihm eingetragene Marke "Dresdner Hofbrauhaus" gelöscht werde. Die Bestände würden abverkauft, erläuterte eine Sprecherin des Lebensmittelhändlers am Freitag. Darüber hinaus werde auch das Bier namens "Münchner Hofbräuhaus" in den Scheller-Märkten nicht mehr geführt. Scheller wolle nun ein neues Produkt aus dem Bier-Segment präsentieren.

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Das Staatliche Münchner Hofbräuhaus hatte gegen einen Dresdner Lebensmittelhändler geklagt, der sein Bier "Hofbrauhaus" getauft hatte. Am ersten Prozesstag in München war keine Einigung erzielt worden. Die Richterin hatte einen Vergleich nahegelegt. Über den genauen Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart. Die Münchner hatten argumentiert, die Verwechslung des Namens sei gerade im internationalen Bereich hundertprozentig. In vielen Sprachen gibt es kein "äu" - für ausländische Gäste ist das international bekannte Münchner Hofbräuhaus ein "Hofbrauhaus". So lauten auch die Internetadressen lizenzierter Ableger des Münchner Originals in den USA, etwa in Las Vegas.

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