Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Vergewaltiger einer 16-Jährigen müssen in Haft

Ein 28-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, ein geständiger 18-Jähriger zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Die Jugendstrafkammer am Landgericht München I ist zu einem Urteil gekommen: Hamras O. und Samma N., beide Asylbewerber aus Afghanistan, haben im September 2017 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt und müssen dafür in Haft. Der 28-jährige Hamras O. wurde von der Kammer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, der geständige und 18 Jahre alte Samma N. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Die beiden jungen Männer tranken am frühen Abend mit der jungen Frau und anderen Beteiligten zunächst in der Asylbewerberunterkunft Alkohol und rauchten Haschisch. Gegen 19.30 Uhr zerstreute sich die Gruppe. Samma N. lockte das unter Alkohol und Drogen stehende Mädchen in eine Einfahrt und schubste sie in einen Grünstreifen. Dort vergewaltigten Samma N. und der später hinzugekommene Hamras O. das Mädchen nacheinander, während der jeweils andere die 16-Jährige festhielt. Das Mädchen war trotz einer Rechtsanwältin als Zeugenbeistand kaum in der Lage, vor Gericht Angaben zur Tat zu machen. Allerdings lagen der Kammer unter anderem ein Teilgeständnis, belastende DNA-Spuren und Zeugenaussagen vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

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