Die Jugendstrafkammer am Landgericht München I ist zu einem Urteil gekommen: Hamras O. und Samma N., beide Asylbewerber aus Afghanistan, haben im September 2017 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt und müssen dafür in Haft. Der 28-jährige Hamras O. wurde von der Kammer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, der geständige und 18 Jahre alte Samma N. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Die beiden jungen Männer tranken am frühen Abend mit der jungen Frau und anderen Beteiligten zunächst in der Asylbewerberunterkunft Alkohol und rauchten Haschisch. Gegen 19.30 Uhr zerstreute sich die Gruppe. Samma N. lockte das unter Alkohol und Drogen stehende Mädchen in eine Einfahrt und schubste sie in einen Grünstreifen. Dort vergewaltigten Samma N. und der später hinzugekommene Hamras O. das Mädchen nacheinander, während der jeweils andere die 16-Jährige festhielt. Das Mädchen war trotz einer Rechtsanwältin als Zeugenbeistand kaum in der Lage, vor Gericht Angaben zur Tat zu machen. Allerdings lagen der Kammer unter anderem ein Teilgeständnis, belastende DNA-Spuren und Zeugenaussagen vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.