Amtsgericht München:Wachmann wegen Vergewaltigung einer Studentin verurteilt

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An der Fakultät der Hochschule München an der Lothstraße kam es zu einer Vergewaltigung durch einen Sicherheitsmitarbeiter. (Foto: Catherina Hess)

Der 26-Jährige sollte für Sicherheit an der Hochschule München sorgen, griff aber eine 23-Jährige an. Offenbar war er bereits wegen sexueller Belästigung verurteilt.

Von Andreas Salch

„Gute Freunde“ seien sie gewesen, er und eine 23-jährige Studentin der Hochschule München. Sie seien gemeinsam in Clubs und Diskotheken gegangen, hätten Zärtlichkeiten ausgetauscht und öfter Marihuana miteinander geraucht. Dies alles hatte der 26-jährige, ehemalige Sicherheitsdienstmitarbeiter Hassan R. bei seiner Aussage vor dem Amtsgericht München behauptet. Doch nichts von all dem trifft zu. Vielmehr zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass Hassan R. die Studentin in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar dieses Jahres in einem Raum einer Fakultät an der Lothstraße vergewaltigt hat. Für die Tat verurteilte das Schöffengericht Hassan R. zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Der Vorsitzende, Richter Thomas Müller, hob bei der Urteilsbegründung hervor, dass das Opfer völlig glaubhafte Angaben zum Tatgeschehen gemacht habe. Die Studentin habe sowohl bei einer auf Video aufgezeichneten ermittlungsrichterlichen Vernehmung als auch vor Gericht konstant ausgesagt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und die Vertreterin des Opfers, Rechtsanwältin Antje Brandes, forderten jeweils vier Jahre Haft.

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Am Morgen des 25. Januar war die junge Frau gegen 9 Uhr in ihre Fakultät gegangen, um für eine anstehende Prüfung zu lernen. In solchen Fällen dürften die Studierenden auch mal nach 22 Uhr noch im Gebäude bleiben, auch wenn dies eigentlich nicht vorgesehen sei, sagte ein Kollege des Angeklagten. Die 23-Jährige lernte bis tief in die Nacht. Laut Staatsanwaltschaft trank sie währenddessen über einen längeren Zeitraum zwei Cocktails und konsumierte zudem Cannabis und Amphetamin. Gegen 2 oder 3 Uhr sei sie erschöpft eingeschlafen. Irgendwann in den darauffolgenden Stunden habe der Angeklagte die Studentin entdeckt. Obwohl er bemerkt habe, dass sie nicht in der Lage war einen freien Willen zu äußeren, habe er sie erst begrapscht und dann vergewaltigt.

Nach Angaben der Anwältin des Opfers wurde Hassan R. bereits Mitte vergangenen Jahres wegen sexueller Belästigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zu der Frage, warum er dennoch weiter als Wachmann arbeitete, war am Freitag niemand an der Hochschule München zu erreichen. Hassan R. will nach Angaben seines Verteidigers, Rechtsanwalt Florian Wurtinger, Berufung gegen seine Verurteilung vor dem Landgericht München einlegen.

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