HIV-Infizierte verurteilt:Untermiete gegen Sex

Aus der Not heraus ließ sich eine junge Frau aus ärmlichen Verhältnissen auf ein unmoralisches Geschäft mit einem 55-Jährigen ein - ohne ihm von ihrer HIV-Infektion zu erzählen. Jetzt ist sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von Christian Rost

Die junge Frau brauchte in München dringend eine Unterkunft. Sie stammt aus ärmlichen Verhältnissen in Rumänien, hatte eine schwierige Kindheit und erlernte keinen Beruf. Mit Putzjobs hielt sich die 29-Jährige über Wasser. Mit diesen Voraussetzungen auf dem Münchner Wohnungsmarkt fündig zu werden, ist ein fast aussichtsloses Unterfangen. Also ließ sich die Frau mit einem 55-jährigen Mann auf ein Geschäft ein: Untermiete gegen Sex.

Was der Mann nicht wusste: Lydia K. (Name geändert) war HIV-positiv. Weil sie trotz ihrer Virus-Erkrankung mit dem Vermieter ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte - und mit einer Reihe anderer Männer obendrein - musste sich K. am Freitag wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten.

2009 wurde die Infektion bei der 29-Jährigen festgestellt. Ein Sozialdienst kümmerte sich darum, dass Lydia K. in eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität aufgenommen wurde, um eine optimale Versorgung mit Medikamenten zu gewährleisten. Trotz des Wissens um ihre Infektion verkehrte die Frau mit dem 55-Jährigen, der sie in seiner Wohnung in der Lindwurmstraße aufgenommen hatte.

Auch mit anderen Männern habe sie geschlafen, räumte K. vor Gericht ein. Geschätzte 70 ungeschützte sexuelle Kontakte hatte sie bis 2011, als sie schwanger wurde und einen Sohn zur Welt brachte. Bei der Entbindung in einem Münchner Krankenhaus fiel sofort auf, dass K. HIV-positiv war. Der Fall musste an die Staatsanwaltschaft übergeben werden.

"HIV ist eine der schwerwiegendsten Krankheiten"

Die Männer, die mit der Frau sexuelle Kontakte hatten, wurden nicht infiziert. Auch auf das Kind wurde das Virus nicht übertragen. "Das war großes Glück", sagte die Vorsitzende Richterin Margret Eisenmann. "HIV ist eine der schwerwiegendsten Krankheiten, die man haben kann." Staatsanwalt Andreas Franck, der der Angeklagten "Gleichgültigkeit" vorwarf, forderte deshalb auch eine zweijährige Vollzugsstrafe. Verteidiger Jochen Ringler fand das zu hoch gegriffen, schließlich hatte seine Mandantin die Vorwürfe alle eingeräumt. Ringler beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, betonte aber, dass "nur in diesem speziellen Fall" noch eine Bewährungsstrafe infrage gekommen sei. Zur Auflage wurde Lydia K. gemacht, dass sie künftig regelmäßig zum Arzt geht und zuverlässig ihre Medikamente einnimmt. Richterin Eisenmann schärfte der Angeklagten noch ein, dass sie keinesfalls mehr ungeschützten Geschlechtsverkehr haben dürfe. "Es kann nicht sein, dass Sie durch Nichtnachdenken das Virus weiter verbreiten." Sonst werde die Bewährung widerrufen. Das Kind von Lydia K. ist bei Pflegeeltern untergebracht, sie darf ihren Sohn aber regelmäßig sehen.

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