Süddeutsche Zeitung

Gastronomie:Wo Heizpilze erlaubt sind - und wo nicht

Die Gastronomie in München möchte in den kalten Monaten draußen Heizpilze aufstellen - das ist aber verboten. Überall? Ein Blick in andere Großstädte zeigt, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt und manche auf Tricks zurückgreifen.

Von Linus Freymark

Nach der Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, wegen der Corona-Krise auch in der Winterzeit Heizpilze auf gastronomisch genutzten Freiflächen zu erlauben, wird nicht nur in München über die geltenden Vorgaben diskutiert. Dabei unterscheiden sich die Regelungen von Stadt zu Stadt, mitunter sogar von Bezirk zu Bezirk.

So etwa in Berlin: In der Hauptstadt entscheidet jeder Bezirk für sich, ob und wie die Nutzung von Heizpilzen gestattet ist. So sind Terrassenstrahler zum Beispiel in Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg verboten, anderswo jedoch nach wie vor erlaubt. Angesichts der prekären finanziellen Situation von Gastronomen hat die Berliner CDU nun eine Ausnahmegenehmigung für die kommende Wintersaison vorgeschlagen. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teilt auf Anfrage zwar mit, man sehe die Nutzung von Heizpilzen "sehr kritisch", das Beheizen von Außenbereichen mit den Geräten sei ineffizient - dennoch wird eine Ausnahmeregelung zumindest diskutiert.

In Hamburg dagegen findet bisher keine Debatte über den Umgang mit Heizpilzen statt. Formal sind die Geräte dort zwar nicht flächendeckend verboten, viele Bezirke untersagen die Nutzung jedoch über das Wegerecht. Wegen ihrer schlechten CO₂-Bilanz stehen Heizpilze in Hamburg zusätzlich auf der Negativliste im Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung. Das bedeutet: Öffentliche Stellen und Unternehmen dürfen keine Heizpilze mehr kaufen. Für private Gastronomen gilt dieses Verbot aber nicht.

In Köln sind Heizpilze weitestgehend erlaubt, jedoch hat die Stadt in einzelnen Gebieten wie etwa im Rheingarten über die städtischen Gestaltungsrichtlinien eine Einschränkung der Nutzung erwirkt: Dort sind Heizpilze nur erlaubt, wenn sie direkt unter einer Markise oder einem Schirm befestigt sind. Da dies jedoch nur bei elektrischen Geräten möglich ist, gilt für diese Areale de facto ein Verbot der Gasgeräte. Im Zuge der Corona-Krise hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Debatte eingeschaltet; Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) befürwortet eine Ausnahmeregelung für den kommenden Winter. Wirkung hat dies im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid gezeigt: Dort genehmigte der Stadtrat am Montagabend die Nutzung von Heizpilzen bis April 2021.

In Frankfurt meldet das Umweltamt zwar Bedenken an, ein Verbot gibt es in der Mainmetropole gleichwohl nicht, die Nutzung von Heizpilzen ist das ganze Jahr über gestattet. Denn energierechtlich habe die Stadt keine Handhabe, die mit Gas betriebenen Wärmevorrichtungen zu verbieten, antwortet das Umweltamt auf Anfrage. Auch sonst gibt es keine kommunale Vorgabe, die ein Verbot von Heizpilzen hergeben würde. Somit müssen Gastronomen auch keine explizite Genehmigung für das Aufstellen von Heizpilzen einholen.

Die größte Kehrtwende in der Debatte um Heizpilze hat derweil die Regierung in Tübingen hingelegt. Auf Initiative von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) wurde die Nutzung der Gasgeräte aus ökologischen Gründen bereits im Jahr 2008 untersagt. Nun sollen sie in diesem Winter unter bestimmten Bedingungen wieder zugelassen werden. Man reagiere damit auf die Auswirkungen der Corona-Krise, teilt die Stadt auf Nachfrage mit, die Gestattung werde derzeit vorbereitet. Gleichzeitig sei man auch auf der Suche nach weniger umweltbelastenden Alternativen, mit einem Ergebnis sei jedoch erst nach dem Ende der baden-württembergischen Sommerferien am 12. September zu rechnen.

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SZ vom 09.09.2020
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