Heizkraftwerk München-NordZu relevant zum Abschalten

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Die Bundesnetzagentur untersagt die Stilllegung des Münchner Steinkohlekraftwerks - die Stadt benötige dessen Energie. Stadtwerke und CSU fühlen sich bestätigt, Gegner rund um das Bürgerbegehren hoffen nun auf eine möglichst zeitnahe Drosselung

Von Pia Ratzesberger und Kassian Stroh

Die Stadt darf ihr umstrittenes Steinkohlekraftwerk nicht in drei Jahren abschalten - auch wenn das die Münchner in einem Bürgerentscheid so beschlossen haben. Dies hat die Bundesnetzagentur nun offiziell untersagt. In einem Bescheid vom Montag stuft sie den entsprechenden Block 2 des Heizkraftwerks München Nord als "systemrelevant" ein: Ein stillgelegtes Kraftwerk würde also die Stromversorgung in der Stadt gefährden und weil eine Alternative fehle, dürfe der Block nicht vor Ende des Jahres 2024 abgeschaltet werden.

Die Stadtwerke, die das Kraftwerk in der Gemeinde Unterföhring im Landkreis München betreiben, hatten diese Entscheidung erwartet und dürften sie insgeheim begrüßen. Auf die Systemrelevanz der Anlage habe man "in der Debatte um den Bürgerentscheid von Beginn an" hingewiesen, sagte ihr Technischer Geschäftsführer, Helge-Uve Braun, am Donnerstag.

Tatsächlich hatten sich die Stadtwerke und auch die Mehrheit des Stadtrats gegen ein Bürgerbegehren gestellt, das vor allem die ÖDP vorantrieb und das einen vorzeitigen Ausstieg aus der Steinkohle Ende des Jahres 2022 forderte. Gleichwohl stimmten die Münchnerinnen und Münchner vor zwei Jahren mit gut 60 Prozent der Stimmen für diesen Ausstieg. Rechtlich bindend ist das Votum mittlerweile allerdings nicht mehr, und nun hat die Bundesnetzagentur es auch noch formal ausgehebelt, weil die Behörde aus Bonn zustimmen muss, wenn ein Kraftwerk abgeschaltet werden soll. Michael Schabl, Vertreter des Münchner Bürgerbegehrens, ist dennoch positiv gestimmt: "Es ist ja nicht so, dass es jetzt überhaupt keine CO₂-Einsparung gibt. Das Kraftwerk kann in Reserve gehen und muss nicht ständig laufen. Das wollten wir", sagte er am Freitag. Man wolle aber selbstverständlich dranbleiben, um die Menge noch weiter zu reduzieren.

Das Heizkraftwerk München Nord besteht aus drei Blöcken, die alle Strom und Fernwärme produzieren: In den Blöcken 1 und 3 wird Müll verbrannt. Im Block 2 wird die Steinkohle verfeuert, die dem Klima immens schadet. Ihren ursprünglichen Plan, bis 2035 damit weiterzumachen, verfolgen die Stadtwerke im Einklang mit der Rathausspitze mittlerweile nicht mehr, stattdessen wollen sie das Kraftwerk bis Ende 2027 drosseln: in den drei Sommermonaten vollständig und mit 60 Prozent Leistung in den Wintermonaten, um die Anlage bei Bedarf rasch hochfahren zu können, und dazwischen mit etwa einem Viertel der Leistung.

Den Betrieb noch stärker zu drosseln oder die Anlage nur für echte Notfälle bereitzuhalten, sei unmöglich, ohne sie zu beschädigen, weil sie technisch auf einen Dauerbetrieb ausgelegt sei. Diese sparsame Variante favorisiert auch ein Gutachten des TÜV Süd, das der Stadtrat in Auftrag gegeben hat. Dominik Krause, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, sagte am Freitag: "Die Frage ist jetzt, wie es langfristig weitergeht - im TÜV-Gutachten steht ja als Abschaltdatum 2028 im Raum und der Knackpunkt wird sein, wo dann die Ersatzleistung herkommen wird." Sebastian Schall, umweltpolitischer Sprecher der CSU im Rathaus, sagte: "Das unwahrscheinlichste Szenario ist, dass das Ganze bis 2035 mit voller Kraft weiterläuft, aber 2023 abschalten geht eben auch nicht - dazwischen müssen wir nun eine Lösung finden."

Die Befürworter eines früheren Kohleausstiegs stehen dem Gutachten allerdings misstrauisch gegenüber. Ein Streitpunkt ist zum Beispiel die Frage, wie viel Fernwärme die Stadt aus dem Block 2 noch braucht. Während man Strom zukaufen könnte, ist das bei Fernwärme nicht möglich. Auch deshalb könne man das Kraftwerk nicht abschalten, sagt Braun, der Technische Geschäftsführer der Stadtwerke. Die ÖDP hingegen wirft ihm vor, den Wärmebedarf höher anzusetzen, als er tatsächlich sei, um das Kraftwerk weiter zu betreiben. Noch im November soll der Stadtrat darüber abstimmen, wie es mit dem Block 2 in Zukunft weitergeht. Der Beschluss der Bundesnetzagentur besagt einerseits nämlich nicht, dass die Stadtwerke die Anlage zwingend über das Jahr 2022 hinaus laufen lassen müssen. Sie müssen sie in den Jahren 2023 und 2024 aber als Reserve vorhalten, zum Beispiel für Kraftwerksausfälle. Andererseits ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Bescheid der Netzagentur noch verlängert wird, denn sie darf ihn rechtlich nur für maximal zwei Jahre ausstellen.

Die Frist beginnt am Neujahrstag 2023 zu laufen. An dem Tag, an dem laut Bürgerentscheid das Kraftwerk vom Netz hätte gehen müssen.

© SZ vom 02.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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