Energiesparhotline:"Die Intensität der Gespräche war sehr hoch"

Energiesparhotline: Wer durch die hohen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten kommt, kann Hilfe von der Stadt beantragen.

Wer durch die hohen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten kommt, kann Hilfe von der Stadt beantragen.

(Foto: Frank Schneider/IMAGO/imagebroker)

280 Anrufer haben sich in der ersten Woche bei der Energieberatungshotline der Diakonie gemeldet, weil sie finanzielle Hilfe aus dem städtischen Wärmefonds brauchen. Doch Anspruch darauf haben längst nicht alle Münchner.

Von Sven Loerzer

Rund 280 Anrufe hat die neu eingerichtete Energieberatungshotline der Diakonie München bereits in der ersten Woche verzeichnet. "Wir waren gut beschäftigt", sagt Kerstin Reichhart, die das neue Angebot managt. "Die Intensität der Gespräche war sehr hoch." Die Hotline soll Münchnerinnen und Münchnern mit geringem Einkommen, die weder Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen für Asylbewerber beziehen, erleichtern, Hilfe aus dem von der Stadt und den Stadtwerken München (SWM) eingerichteten Wärmefonds in Anspruch zu nehmen.

Seit diesem Montag, eine Woche nach dem Start der Hotline, können nun auch Anträge auf Unterstützung aus dem mit 20 Millionen Euro ausgestatteten Wärmefonds gestellt werden. Berechtigt sind alle, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder einen grauen München-Pass besitzen. Auch wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht und einen eigenen Haushalt führt, ist berechtigt, die Hilfe in Höhe von 700 Euro für Einzelpersonen und 300 Euro für jede weitere Person im Haushalt zu beantragen.

Dazu kommen alle Haushalte, deren Einkommen unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt, die aber noch keine Sozialleistungen beziehen, denn da übernimmt das Jobcenter oder das Amt für soziale Sicherung die Heizkosten. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt für einen Ein-Personen-Haushalt bei 1540 Euro netto, bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es 2310 Euro netto und für eine Familie mit einem Kind unter 14 Jahren 2770 Euro. Das Sozialreferat geht davon aus, dass zwischen 10 000 und 20 000 Haushalte anspruchsberechtigt sein könnten.

Wer einen Internetzugang hat, kann sich das sechsseitige Antragsformular und die dreiseitige Ausfüllhilfe herunterladen und sich über die nötigen Unterlagen informieren. Der ausgefüllte Antrag muss persönlich abgegeben werden, entweder in einem der zwölf Sozialbürgerhäuser oder in einer von 17 Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, die ebenfalls Antrag und Unterlagen überprüfen. Schon jetzt zeigt sich aber, dass durchaus Beratungsbedarf besteht.

Die Energieberatungshotline der Diakonie (Telefon 126991-5150), die Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr durchgehend erreichbar ist, bekam in der ersten Woche täglich 50 bis 80 Anrufe. Ein geschultes Team aus zwei Vollzeit- und drei Teilzeitkräften berät am Telefon nicht nur zum Wärmefonds, sondern auch darüber hinaus, etwa zum kommunalen Stromkostenzuschuss. Bei den Anrufen in der ersten Woche sei es zu 95 bis 98 Prozent um den Wärmefonds gegangen, vereinzelt wurde auch nach dem Wohngeld gefragt, sagt Kerstin Reichhart.

Energiesparhotline: Kerstin Reichhart managt die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern, die bei der Antragsstellung für den Wärmefonds berät.

Kerstin Reichhart managt die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern, die bei der Antragsstellung für den Wärmefonds berät.

(Foto: Diakonie München und Oberbayern)

"Überwiegend ältere Bürgerinnen und Bürger" hätten sich gemeldet, viele von ihnen hätten keinen Zugriff auf das Internet. "Sie freuen sich über die Informationen und sind sehr dankbar für die Beratung, haben aber auch Redebedarf", etwa über ihre Probleme und Ängste. Wenn sich zeige, dass die Rente kaum zum Leben ausreicht, weisen die Beraterinnen auch auf die Grundsicherung im Alter hin und ermutigen dazu, den Anspruch darauf prüfen zu lassen. Aber im Mittelpunkt steht die Hilfe aus dem Wärmefonds.

"Wir schauen, ob die Anrufer berechtigt sind und gehen den Antrag Schritt für Schritt mit ihnen durch, damit dann die nötigen Unterlagen auch vollständig sind." So muss beispielsweise der Antragsteller auch der Empfänger der Heizkostenabrechnung sein, was durch die Vorlage der letzten vorhandenen Abrechnung dokumentiert werden müsse. Sonst sei eine Vollmacht des Abrechnungsempfängers notwendig. Bei Nachtspeicherheizungen reicht als Nachweis der Mietvertrag, wenn darin die Elektroheizung vermerkt ist. Ganz wichtig zu wissen sei, dass die Unterstützung nicht nur Kunden der Stadtwerke München erhalten können, sondern jeder, der seinen Wohnsitz in München hat.

Für die Hilfe aus dem Wärmefonds gelten Vermögensgrenzen

Pro Haushalt ist nur ein Antrag für das Jahr 2023 möglich, ein weiterer Antrag kann 2024 gestellt werden. Wann der Antrag in dem jeweiligen Jahr gestellt wird, ist unerheblich, niemand müsse Angst haben, leer auszugehen, wenn er den Antrag nicht gleich in den ersten Monaten stellt. Um Missbrauch auszuschließen, werden sämtliche Haushaltsmitglieder, für die der Antrag gilt, in einer Datenbank erfasst.

Wichtig seien deshalb Ausweiskopien aller erwachsenen Haushaltsmitglieder, für alle ist auch der Einkommensnachweis erforderlich. Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist der Einkommensnachweis nicht nötig, da reicht der Bescheid. Auch Besitzern des grauen München-Passes bleibt der Einkommensnachweis erspart, weil diese Prüfung schon bei der Ausgabe des Passes erfolgt ist.

Für die Hilfe aus dem Wärmefonds gelten auch Vermögensgrenzen: für Erwachsene jeweils 10 000 Euro, Kinder jeweils 500 Euro. Daraus können sich Härtefälle ergeben, erklärt Kerstin Reichhart, wenn das Vermögen etwas über der Grenze liegt, aber wenig Einkommen vorhanden ist. Etwa bei älteren Menschen, die für ihre Pflege oder ihre Beerdigung gespart hätten. In Härtefällen versuche man über Stiftungsmittel zu helfen.

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