München:Stadt beschließt Alkoholverbot am Hauptbahnhof

Hauptbahnhof in München, 2014

In und um den Münchner Hauptbahnhof wird es ein Alkoholverbot geben.

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Am Münchner Hauptbnahnhof gilt künftig ein Alkoholverbot.
  • Es gilt zwischen 22 und 6 Uhr.
  • Vor allem die Polizei setzt darauf, um die steigende Kriminalität dort einzudämmen.

Von Dominik Hutter

Der Hauptbahnhof ist für nächtliche Sauftouren künftig tabu. Trotz heftigen Protests der Opposition hat der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats mit schwarz-roter Mehrheit ein Alkoholverbot an und um Münchens wichtigster Verkehrsstation beschlossen. Dieses gilt zwischen 22 und 6 Uhr und soll den frappanten Anstieg an Pöbeleien und Gewalttaten beenden, die oft auf betrunkene Dauer-Steher zurückgehen.

Betroffen sind das Bahnhofsgebäude sowie die umliegenden Straßen - vor allem der Bereich unter dem nierenförmigen Vordach am Hauptportal sowie die Seiteneingänge zu Arnulf- und Bayerstraße bereiten der Polizei Sorge. Gaststätten sind von dem Verbot ausgenommen.

Grüne, Piraten und Bayernpartei versuchten vergeblich, den von der Polizei erbetenen Bier-Bann zu verhindern. Ein solcher Eingriff schieße "schon etwas übers Ziel hinaus", kritisierte Richard Progl (Bayernpartei). Rigorose Verbote sollten eigentlich erst der letzte Schritt im Kampf gegen Kriminalität sein. Grünen-Fraktionschefin Gülseren Demirel sieht in dem Konzept von Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle einen ungerechtfertigten Eingriff in die Bürgerrechte und eine "Verarschung der Bürger".

Ein derart populistischer Vorschlag sei keine Lösung, da er keine Sicherheit biete, sondern sie nur suggeriere. Es gebe eine gute Tradition in München, Ordnungspolitik stets mit sozialen Maßnahmen zu flankieren - davon könne beim Alkoholverbot aber keine Rede sein.

Die Polizei verzeichnet seit 2015 rund um den Hauptbahnhof einen "bedenklichen Straftatenanstieg", berichtete der Leitende Kriminaldirektor Harald Pickert vom Polizeipräsidium München in der Stadtratssitzung. Die Zahl der Straftaten ist demnach um 85 Prozent gestiegen, die der Gewaltdelikte sogar um 138 Prozent. Die Täter seien meist alkoholisiert und Teil einer Szene, die sich regelmäßig am Bahnhof trifft. Pickert hält deshalb ein Alkoholverbot für ein "probates Mittel", um die Situation am Hauptbahnhof zu verbessern. Viele Münchner hätten inzwischen Angst, an den Trinker-Cliquen vorbeizugehen. "Wir können nicht tatenlos zusehen, wie sich diese Gruppen volltanken", findet auch Kreisverwaltungsreferent Böhle. Es handle sich um ein "abgewogenes Vorgehen" in Kooperation mit Sozialinitiativen.

Für CSU-Fraktionsvize Michael Kuffer ist die Bahnhofs-Prohibition angesichts der bedenklichen Entwicklung das "absolute Mindestmaß" dessen, was eine verantwortungsbewusste Stadt für ihre Bürger tun müsse. Die Kriminalität laufe "in Riesenschritten davon", da dürfe man nicht im Gänsemarsch reagieren. Die Sicherheitspolitik der Grünen bestehe offenkundig aus der Abwesenheit von Sicherheitspolitik, ätzte Kuffer in Richtung der Oppositionsbänke. Die CSU hätte sich noch weitergehende Maßnahmen gewünscht: die Einschaltung eines privaten Sicherheitsdienstes und verstärkte Videoüberwachung. Dafür allerdings konnte sich auch der Bündnispartner SPD nicht erwärmen, der Vorschlag blieb ohne Mehrheit. Es gebe doch bereits eine Videoüberwachung am Hauptbahnhof, erinnerte Böhle. Und die Polizei plane deren Ausbau.

Als bedenklich wird im Rathaus auch die Situation im Alten Botanischen Garten eingestuft, der nur wenige Hundert Meter vom Hauptbahnhof entfernt liegt. Auf Initiative der SPD soll in dem gelegentlich von zwielichtigen Besuchern heimgesuchten Park deshalb die Beleuchtung verbessert und das Unterholz ausgedünnt werden. Die Bänke sollen so umgebaut werden, dass sie sich nicht mehr zum Liegen eignen. Zudem müssten die Ordnungskräfte kontrollieren, dass das eigentlich in der Grünanlagensatzung verzeichnete Alkoholverbot auch eingehalten wird. "Wir stehen für eine Sicherheitspolitik mit Maß und Mitte", erklärte dazu SPD-Fraktionsvize Christian Vorländer.

Das neue Alkoholverbot am Hauptbahnhof gilt nur, wenn der sofortige Konsum an Ort und Stelle eindeutig erkennbar ist. Weiterhin erlaubt bleibt es, etwa eine verschlossene Flasche Wein im Reisegepäck mitzuführen oder in einem der diversen Läden Alkohol zu kaufen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: