IslamfeindlichkeitPasinger Messerstecher soll dauerhaft in die Psychiatrie

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In der Gleichmannstraße kam es im Sommer zu einem Messerangriff auf offener Straße.
In der Gleichmannstraße kam es im Sommer zu einem Messerangriff auf offener Straße. (Foto: Robert Haas)

Der 41-Jährige hatte im Juli auf offener Straße zwei Muslime angegriffen und verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt jetzt zum Schutz der Allgemeinheit ein Sicherungsverfahren.

Von Martin Bernstein

Der inzwischen 41 Jahre alte Münchner, der im Juli im Stadtteil Pasing zwei junge Muslime mit dem Messer angegriffen und verletzt hat, soll auf Dauer in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Das hat die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) beim Landgericht München I beantragt.

Der Angreifer soll am Nachmittag des 23. Juli auf der Gleichmannstraße, einer verkehrsberuhigten Zone in Pasing, mit einem Küchenmesser auf zwei 18 und 25 Jahre alte Männer losgegangen sein. Passanten riefen sofort die Polizei. Schon nach vier Minuten war ein großes Polizeiaufgebot am Tatort. Der damals 40-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Tatwaffe hatte er noch bei sich.

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Auf Facebook hatte sich kurz nach der Tat der Münchner Muslimrat geäußert. Demnach habe der Täter eines seiner Opfer zunächst von hinten angegriffen, sei dann an ihm vorbeigegangen, habe sich umgedreht und noch einmal zugestochen. Der junge Mann sei gerade vom Gebet in der Pasinger Moschee gekommen und habe auf der Gleichmannstraße einen Freund getroffen.

Nach der Tat soll der Angreifer sich muslimfeindlich geäußert haben. Der Mann war der Polizei schon früher dreimal wegen staatsschutzrelevanter Delikte aufgefallen. Dabei handelte es sich um Propagandadelikte wie Volksverhetzung oder das Rufen des verbotenen Hitlergrußes. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter sprach damals den beiden Opfern „stellvertretend für die Münchner Stadtgesellschaft unsere Solidarität aus“.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft München, bei der die ZET angesiedelt ist, geht von einer muslimfeindlichen Motivation der Pasinger Messerattacke aus. Daneben hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Beschuldigte über antisemitisches Gedankengut verfüge, heißt es in einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch, in der ebenfalls betont wird, dass vorerst die Unschuldsvermutung zu gelten habe.

Der Beschuldigte soll an einer psychiatrischen Erkrankung leiden

Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem deutschen Staatsangehörigen zur Last, „im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit zwei Personen mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben, und somit die Straftatbestände des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verwirklicht zu haben“.

Der Beschuldigte soll an einer psychiatrischen Erkrankung leiden. Deshalb beantragte die Generalstaatsanwaltschaft das sogenannte Sicherungsverfahren. „Dieses Verfahren ist vorgesehen für Fälle, in denen die Schuldfähigkeit eines Beschuldigten zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt aufgehoben war und daher eine Verurteilung des Beschuldigten nicht erfolgen kann“, heißt es in der Mitteilung. Ziel des Verfahrens sei die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Schutz der Allgemeinheit.

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