Hasenbergl:Pasta und Pfannkuchen

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Diakonie organisiert Kochprojekt mit jugendlichen Straftätern

Eine Koch-Herausforderung der besonderen Art haben straffällig gewordene Jugendliche und Mitarbeiter ihrer Betreuungseinrichtung, der Diakonie Hasenbergl hinter sich. 25 junge Leute waren aufgerufen, beim Projekt "Alleine is(s)t man weniger allein" mitzumachen. Dabei erhielten sie eine Kochbox mit Lebensmitteln und darauf abgestimmten Rezepten, um ein Gericht zu Hause nachzukochen. Ziel der Aktion war es, während der Corona-Einschränkungen mit den jugendlichen Straftätern Kontakt zu halten und ihnen eine sinnvolle Beschäftigung anzubieten.

Die Jugendlichen hatten die Auswahl zwischen zwei Boxen: Nummer eins mit dem Titel "no waste" stand für gute Lebensmittelverwertung. Es wurde darauf geachtet, Verpackungsmüll zu vermeiden. Drei Gerichte konnten aus dieser Box gekocht werden: Gemüsesuppe, Pasta oder ein Curry, jeweils mit Obstsalat. Die Kochbox Nummer zwei mit dem Titel "comfort food" legte den Fokus darauf, ein möglichst einfaches Gericht auf den Teller zu zaubern, ein "Kochen für Faulenzer". Gekocht werden konnten Flammkuchen, Pfannkuchen oder Fotzelschnitten, auch bekannt als Arme Ritter, jeweils mit Grießbrei, Milchreis mit Apfelmus oder Obst. Die Resonanz war groß: 22 von 25 jungen Menschen holten sich ihre Kochbox bei der Jungen Arbeit der Diakonie Hasenbergl an der Schleißheimer Straße ab. Die Pädagoginnen der Weisungsbetreuung, Christel Mahringer und Anna Moosheimer, waren sehr angetan: "Wir hätten nicht gedacht, dass sich die Jugendlichen so zahlreich beteiligen, und wir haben uns sehr über die Fotos mit den liebevoll nachgekochten Gerichten gefreut."

Eine Betreuungsweisung kann straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme vom Jugendgericht für mindestens sechs Monate auferlegt werden. Sie wird angeordnet, wenn etwa eine komplexe Problemlage festgestellt wird, wenn eine Unterstützung aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld nicht zu erwarten ist und wenn eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe noch nicht veranlasst ist. Ziele der Pädagogen in der Weisungsbetreuung sind unter anderem der Aufbau einer tragfähigen Beziehung, die Auseinandersetzung mit der eigenen Straftat sowie gesellschaftlichen Normen und Werten und die Unterstützung bei der individuellen Entwicklung.

© SZ vom 03.06.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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