Hartz IV:Wenn die Hilfe bei den Kindern nicht ankommt

Schulessen

Das Teilhabepaket soll unter anderem verhindern, dass Kinder beim gemeinsamen Mittagessen in der Schule nicht mitessen können.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Das Teilhabepaket des Bundes soll sicherstellen, dass auch Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, am Schulmittagessen oder an Ausflügen teilnehmen können.
  • Im vergangenen Jahr haben in München jedoch nur 29 Prozent der Berechtigten das Angebot genutzt.
  • Die Leistungen erhalten Eltern nur auf Antrag - Bürokratie ist wohl das größte Hindernis.
  • SPD-Stadträtin Anne Hübner kritisiert: "Der Bund setzt seine Bürokratieanforderungen so hoch, dass er Geld spart."

Von Sven Loerzer

Nur gut ein Viertel der Münchner Kinder und Jugendlichen aus Hartz-IV-Haushalten erhält Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Das wichtige Angebot soll verhindern, dass die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, an Musikunterricht oder Vereinssport, Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten oder am nötigen Nachhilfeunterricht aus finanziellen Gründen scheitert.

Diese Leistungen erhalten Eltern aber nur auf Antrag, und die "vorhandene Bürokratie" erweise sich immer noch als großes Hindernis, geht aus der Antwort des Sozialreferats auf eine Anfrage der SPD-Stadträte Christian Müller und Anne Hübner hervor. Damit blieben zwei Drittel der Berechtigten aus Hartz-IV-Haushalten ausgeschlossen, kritisiert Anne Hübner: "Der Bund setzt seine Bürokratieanforderungen so hoch, dass er Geld spart."

Im vergangenen Jahr hatten etwa 30 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Tatsächlich erhalten haben sie 2017 aber nur 8700 Kinder, also 29 Prozent. Wesentlich besser sah es dagegen bei den etwa 400 Kindern aus Sozialhilfe-Haushalten aus, von ihnen bezogen 72 Prozent Leistungen. Und bei Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen, lag die Quote sogar bei 76 Prozent der 3800 Kinder, die in diesen Haushalten leben.

Offenbar lege das Jobcenter, das für die Hartz-IV-Haushalte zuständig sei, "keinen größeren Wert darauf, dass die Leistungen des Bildungspakets ankommen", interpretiert Anne Hübner die auffällige Diskrepanz. "Kinder aus Familien, in denen sich die Eltern nicht ausreichend darum kümmern, bleiben so auf der Strecke." Gerade hier sei aber mehr Unterstützung ganz besonders notwendig. Auch Kinder von Asylbewerbern können die Leistung erhalten, Zahlen für das Jahr 2017 liegen aber nicht vor.

Am häufigsten wird nach Angaben des Sozialreferats die Mittagsverpflegung bewilligt, dann folgen Leistungen wie Mitgliedsbeiträge für Vereinssport (bis zu zehn Euro pro Monat), die Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten und schließlich die Nachhilfe, die ohnehin nur gewährt wird, wenn die Versetzung gefährdet ist. Wie viele Kinder bei den einzelnen Angeboten Ansprüche geltend machen könnten, weiß das Sozialreferat allerdings nicht. "Da nicht alle Kinder und Jugendlichen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, sich sportlich betätigen wollen oder Nachhilfe benötigen, können hier keine Rückschlüsse auf die tatsächlich anspruchsberechtigten Gruppen gezogen werden", befindet Sozialreferentin Dorothee Schiwy.

Der Aufwand für Hartz-IV-Haushalte steht in keinem Verhältnis zum Ertrag

Auch die Frage, ob Familien mit und ohne Migrationshintergrund unterschiedlich stark Gebrauch von dem Bildungspaket machen, kann Schiwy nicht beantworten: Das gebe nach Aussagen des Jobcenters das statistische Datenmaterial nicht her, genauso wenig eine Auswertung nach Sozialregionen. Schiwy verweist jedoch darauf, dass alle Sachbearbeiter regelmäßig zum Bildungspaket geschult würden. Die Klienten würden von den Mitarbeitern sowie über Flyer und Plakate informiert und auf "bereitgestellte Antragsformulare" verwiesen.

Die Bürokratie aber betrachtet Schiwy als Hindernis, "da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht". Weitere Vereinfachungen würden durch Nachweis- und Statistikpflichten erschwert. Viele Leistungsbezieher beschränkten sich darauf, die leichter zugänglichen freiwilligen Leistungen der Stadt in Anspruch zu nehmen. Um die Situation zu verbessern, werde überlegt, die Bearbeitung beider Leistungen zusammenzuführen. Die Einführung der vom Stadtrat geforderten Bildungskarte, wie sie sich in anderen Städten längst bewährt hat, scheitere "momentan noch an den mangelnden Ressourcen" für IT-Verfahren.

Dort, wo Chipkarten zum Einsatz kommen, nehmen mehr Kinder Kultur- und Sportangebote wahr, weil die Abwicklung viel einfacher ist und sich auch die Stigmatisierung von Kindern verhindern lässt. Schiwy hofft, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten Vereinfachungen und Anpassungen erfolgen. Es sei ein kontinuierliches Engagement bei allen Beteiligten nötig, um die Ergebnisse zu halten beziehungsweise zu steigern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: