Es gibt immer wieder Rechtsstreitigkeiten, die man mit etwas Augenmaß auch ohne Richter beilegen könnte. So wie die jahrelange Auseinandersetzung eines Hartz-IV-Empfängers mit dem Jobcenter: Sein Mietzuschuss wurde gekürzt - er soll sich eine billigere Wohnung suchen. Dabei müsste in kommunalen Amtsstuben bekannt sein, dass behördliche Richtlinien und Kostentabellen mit der Wirklichkeit auf dem Wohnungsmarkt nur wenig zu tun haben.
Tatsächlich sind immer mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen. In München summierten sich die Mietkosten, die das Jobcenter im vergangenen Jahr für 40.000 Haushalte bezahlte, auf etwa 225 Millionen Euro. In der Stadt gibt es nach Auskunft des Sozialreferats derzeit 73.125 Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Derzeit liegt die Mietobergrenze für eine alleinstehende Person bei 449,21 Euro.
Der betroffene Münchner bezieht seit sieben Jahren Hartz IV. Er wurde bereits 2005 darauf hingewiesen, dass seine 536 Euro teure Zweizimmerwohnung um 123 Euro über der Mietobergrenze liege; deshalb müsse er sich eine günstigere Bleibe suchen. Aber wer vermietet privat schon an einen Langzeitarbeitslosen? Auch das Wohnungsamt hatte nichts Passendes für den Mann, weshalb das Jobcenter zwei Jahre lang stillschweigend die Miete bezahlte.
Im Sommer 2007 wurde dann der Betrag für die Grundmiete von einem auf den anderen Tag um rund 100 Euro gekürzt. Beim Mieterverein, an den sich der Münchner in seiner Hilflosigkeit wandte, erkannte man das Problem sofort und gewährte ihm Rechtsschutz. Rechtsanwalt Ernst Tandler rief beim Sachbearbeiter im Jobcenter an und wollte einen Kompromiss vorschlagen: Die Kürzung solle nur 50 statt 100 Euro betragen - das sei für seinen Mandanten schon schwer genug. "Der Mann schilderte mir schon damals, dass es ihm seit der Kürzung nicht mehr möglich sei, zum Arzt zu gehen, da er das Geld weder für Praxisgebühren noch Medikamente aufbringen könne", sagt Tandler zur SZ. Er habe dem Sachbearbeiter damals auch noch erklären wollen, dass für seinen völlig mittellosen Mandanten ein Wohnungswechsel ohne Erstattung der Umzugs- und eventuell sogar Maklerkosten faktisch unmöglich sei. "Der Sachbearbeiter wies meine Vorschläge brüsk zurück - es würden keine Vergleiche vereinbart."
Typologie von Mietern:Haben Sie doch ein Herz für Selbständige!
"Helle zwei Zimmer, Küche, Bad, Balkon in Haidhausen zu vermieten, 53 qm, 945 Euro plus Nebenkosten" - so liest sich der Traum des ordentlich verdienenden Single-Bewerbers auf dem Münchner Wohnungsmarkt. Wer sich meldet? Eine Typologie, recherchiert während 20 Wohnungsbesichtigungen.
Der Anwalt reichte Mitte 2008 Klage beim Sozialgericht München ein. Dieser Tage wurde der Fall endlich verhandelt. Und zum allgemeinen Erstaunen schlug der Richter ohne Umschweife einen Kompromiss vor, der dem damaligen von Tandler sehr ähnlich ist - nur, dass das Jobcenter jetzt zusätzlich noch zwei Drittel der Anwaltsgebühren tragen muss. Lediglich eventuelle Umzugskosten wurden bei diesem Vergleich ausgespart.
Der Fall habe ihn persönlich sehr berührt, sagt Tandler. "Als ich meinen Mandanten damals zum ersten Mal gesehen hatte, stand ein Mann mit etwa 85 Kilo vor mir - bei der Verhandlung jetzt war er auf schätzungsweise 69 Kilo abgemagert, ich hätte ihn fast nicht erkannt." Der Mann habe in der Zeit bis zum Prozess oft tagelang nur sehr wenig oder gar nichts zu essen gehabt. "Und offenbar ist es ihm auch nicht mehr möglich, regelmäßig mit seiner chronischen Erkrankung zum Arzt zu gehen", sagt der Anwalt.
Es sei grotesk vom Jobcenter, von seinem Mandanten Leistungen zu verlangen, die er in München kaum erbringen könne: "Schon für einen normalen Gehaltsempfänger ist es in München sehr schwierig, eine Wohnung zu finden - das gilt erst recht für eine Person, die ausschließlich von Sozialleistungen leben muss."