Harthof:Schlupfloch im Baurecht

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Biergarten des Weyprechthofs soll erhalten werden - ausnahmsweise

Von Jerzy Sobotta, Harthof

Viel wird in der Nachbarschaft geklagt, seit die Türen des Weyprechthofs verrammelt sind. Zwei Jahre, in denen das einst beliebte Wirtshaus zum Zeugnis des allgemeinen Niedergangs der bayerischen Schankwirtschaft herunterkam. Zwei Jahre, in denen das Viertel ohne einen seiner wichtigsten Treffpunkte auskommen muss. Als dann das Gerücht aufkommt, das Wirtshaus sei doch noch zu retten, ist die Freude plötzlich groß.

Unbegründet ist sie nicht, denn an der Max-Liebermann-Straße 6 ist eingetreten, was bei anderen Bauprojekten in München nur selten vorkommt: Investoren, Kommunalpolitiker und Bewohner sind sich einig - der Biergarten soll bleiben. Die Vertreter des Bezirksausschusses (BA) Milbertshofen-Am Hart haben in den vergangenen Monaten mit der Trei Real Estate der Tengelmann-Gruppe verhandelt, die das Grundstück gekauft hatte, und zur allgemeinen Zufriedenheit eine Lösung gefunden. Der Plan: zwei Gebäude mit drei und fünf Stockwerken. Darin hätten ein Studentenwohnheim Platz, ein Veranstaltungsraum, Gastronomie. So würde auch der Biergarten, verkleinert, erhalten bleiben. Die Anwohner seien damit zufrieden, sagt BA-Mitglied Susanne Schneider-Geyer (SPD).

Als unverhoffter Türsteher entpuppt sich nun allerdings die Stadt. Die Lokalbaukommission lehnte das Bauvorhaben jüngst mit Verweis auf einen bestehenden Bebauungsplan ab. Dem Biergarten steht gerade diejenige Regelung im Wege, die ihn zuvor ermöglicht hatte: Als Mischgebiet von Wohnen und Gewerbe müssten mindestens 40 Prozent der Fläche kommerziell genutzt werden. Ein Studentenwohnheim mit Biergarten erfülle diese Anforderung nicht. Ohne eine Vergrößerung des Gebäudes und Herabsetzung der Prozent-Vorgabe droht nun ein Boardinghaus, das der BA mit allen Mitteln verhindern will. "Wir wollen Studenten und einen Biergarten", heißt es unisono.

Die Behörde will man zwar nicht kritisieren, denn Gesetz sei Gesetz. Die Lokalpolitiker sehen aber ein Schlupfloch: Der umstrittene Paragraf lasse Ausnahmen zu, wenn das "Wohl der Allgemeinheit" sie begründe. Und welches Wohl könnte in München allgemeiner sein als der gemeinsame Bierkonsum? Die Hoffnung ist, dass der Chef aller Türsteher im Rathaus das ähnlich sieht.

© SZ vom 25.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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