Harlaching:Antrag abgelehnt

Menterschwaige bleibt in Zuständigkeit der Stadt

Der Streit um den Aus- beziehungsweise Umbau des Gasthauses Menterschwaige bleibt Angelegenheit der Münchner Behörden. Einen anders lautenden Antrag der Rathaus-Fraktion ÖDP/Freie Wähler, das Baugenehmigungsverfahren wegen eines "Interessenkonflikts aufgrund von Geschäftsbeziehungen mit dem Investor" an die Regierung von Oberbayern abzugeben, weist Stadtbaurätin Elisabeth Merk zurück. Die Abgabe eines Baufalles an die Rechtsaufsichtsbehörde sehe die Bayerische Gemeindeordnung nicht vor, heißt es. Weder Stadtratsanträge noch Geschäftsbeziehungen eines Verfahrensbeteiligten zur Stadt könnten zudem Anlass zur Annahme sein, die Verwaltung werde nicht nach Recht und Gesetz entscheiden. Die Regierung als Rechtsaufsicht könne dessen ungeachtet natürlich jederzeit die Sachbehandlung überprüfen.

Einen Bauantrag, der unter anderem eine Neuordnung von Biergartenständen und einen Anbau vorsah, hatte die Stadt im März abgelehnt. Es habe kein Baurecht bestanden, das Vorhaben sei denkmalschutz- und planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig gewesen. Ein neuer Antrag, so die Stadt, liege nicht vor.

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