Süddeutsche Zeitung

Handfester Streit um Taxirechnung:Taxler in die Hand gebissen

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Sie ließ sich mit dem Taxi von Nürnberg nach Starnberg fahren. Doch als es ums Zahlen ging, biss die Schauspielerin Christine A. zu: In München steht sie nun ein zweites Mal vor Gericht - und hofft auf ein milderes Urteil.

Von Christian Rost

Es ist ein weiter Weg von Nürnberg an den Starnberger See, und wenn man diese Strecke mit dem Taxi zurücklegt, ist es eine teure Angelegenheit. Das hatte die Schauspielerin Christine A. offenbar nicht bedacht, als sie sich nach einem Tag mit Freunden auf dem Christkindlesmarkt in Nürnberg von einem Taxifahrer nach Hause bringen ließ.

333,20 Euro standen am Ende auf der Uhr, was zu einem Streit zwischen Fahrgast und Chauffeur führte, der böse endete: Der Taxifahrer wurde in die Hand gebissen, Christine A. wegen Körperverletzung und Betrugs angezeigt. Der Fall beschäftigte am Dienstag erneut das Landgericht München II, nachdem das Oberlandesgericht ein früheres Urteil gegen A. - eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - gekippt hatte.

Nach der Schilderung des Taxifahrers drängte die 37-Jährige ihn schon während der Fahrt immer wieder zum Ausschalten des Taxameters. Der 41-Jährige weigerte sich. Am Starnberger See angekommen, soll A. dann vergeblich versucht haben, an einem Geldautomaten Bares abzuheben, um den Mann bezahlen zu können. Schließlich ließ sie sich zu einem Wohnhaus fahren, um eine andere, funktionierende Bankkarte zu holen.

Als die Schauspielerin ("Der Alte", "Polizeiruf 110", "Der Bulle von Tölz") dort aussteigen wollte, verlangte der Taxler ihre Handtasche als Pfand. Er griff nach der Tasche, woraufhin A. ihn laut Staatsanwaltschaft in die Hand gebissen haben soll. Der Polizei erklärte die Frau später, der Fahrer habe sie sexuell belästigt. Bereits in der ersten Verhandlung vor dem Landgericht war davon keine Rede mehr.

In der Neuauflage des Falles hofft A. laut ihrer Verteidigerin auf eine reduzierte Freiheitsstrafe von drei Monaten, die dann nicht im Führungszeugnis auftauchen würde. Die Angeklagte hat sich bei dem Taxifahrer entschuldigt und ihm ein Schmerzensgeld im Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt. Ein Urteil erging nicht, weil die Kammer A. zuvor noch psychiatrisch begutachten lassen will.

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Quelle:
SZ vom 20.11.2013
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