Süddeutsche Zeitung

Handelskammer:Sieg gegen Mitglieder

Handelskammer muss keine Beiträge zurückzahlen

Von Katja Riedel

Juristischer Sieg für die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK): Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch gleich vier Klagen von Münchner Unternehmern abgewiesen. Die Geschäftsleute wollten die Kammer gerichtlich dazu zwingen, ihre Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2011 bis 2015 zurückzuerstatten. Für diese Jahre hatte die IHK im April alle Wirtschaftssatzungen rückwirkend neu beschließen lassen. Hintergrund ist ein schon länger währender juristischer Streit, den der Bundesverband für freie Kammern (Bffk) unterstützt. Mit dem neuen Beschluss der Wirtschaftssatzungen kam die IHK rechtlichen Auflagen aus einem früheren Urteil nach. Von 2007 bis 2013 hatte die IHK mehrfach ungeplante Gewinne eingefahren - aus Mitgliedsbeiträgen. Und in der IHK sind die rund 400 000 Münchner Mitgliedsbeiträge nicht freiwillig organisiert, sondern sie sind gesetzlich verpflichtet. Der Bffk hält dies seit Jahren für falsch und klagt dagegen auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Münchner IHK kann die ungeplanten Gewinne aus den Mitgliedsbeiträgen, die nun per neuer Wirtschaftssatzung legal sind, gut gebrauchen. Sie hat hohe Investitionen zu stemmen: in neue Geschäftsstellen, aber auch in ihr Stammhaus an der Münchner Max-Joseph-Straße. Um die Baustelle gab es großen Ärger. Die Planungen für die Sanierung hatten nach Ansicht der Kammer grobe Mängel, deshalb wurde der ursprüngliche Generalplaner abgelöst - nun gibt es einen Neustart, auch eine Neukalkulation. Über den Sieg vor Gericht freute sich die IHK am Mittwoch. Kommentieren wollte sie diesen aber erst, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Ob gegen die Entscheidung eine Berufung möglich ist, war noch unklar. Die Kläger seien zum Kampf entschlossen, hieß es beim Bffk.

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Quelle:
SZ vom 08.10.2015
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