Süddeutsche Zeitung

Haftstrafe:Bordell-Betrüger verurteilt

Angeklagter erfand Nachtclub, um Frauen auszunutzen

Von Imke Plesch

Im Prozess um einen erfundenen Stripclub ist der Angeklagte Andreas V. vom Landgericht München I zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Betrugs und sexueller Belästigung verurteilt worden. Außerdem muss er den betroffenen Frauen insgesamt rund 28 000 Euro zahlen. Seine Lebensgefährtin Gisella F. wurde freigesprochen.

Der 39-jährige Andreas V. hatte seiner 36-jährigen Freundin Anfang 2018 erzählt, ein befreundeter Bordellbesitzer wolle in München einen Nachtclub eröffnen und sie solle dort als Geschäftsführerin arbeiten. In dieser Funktion solle sie zunächst Frauen als Bardamen und Tänzerinnen anwerben. Unter dem Namen des angeblichen Bordellbesitzers schickte V. seiner langjährigen Partnerin in Hunderten E-Mails immer neue Arbeitsanweisungen. Da sich die Eröffnung des Nachtclubs angeblich verzögere, sollten die Frauen in der gemeinsamen Wohnung erste Haushalts- und Büroarbeiten erledigen. Außerdem machte das Paar von mehreren der Frauen Dessousfotos. Das vertraglich zugesicherte Geld für Arbeit und Fotos erhielten die Frauen aber nie.

Er habe seiner arbeitslosen Lebensgefährtin nach ihrem Bandscheibenvorfall wieder neue Lebensfreude geben wollen, hatte V. zum Prozessauftakt gesagt. Deshalb habe er den Nachtclub erfunden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass F. bis zuletzt an diese Scheinwelt geglaubt habe. Noch am Tag ihrer Festnahme im April 2018 fertigte sie Getränkekarten an. Sie sei nicht Mittäterin, sondern selbst als Werkzeug benutzt worden, sagte Richter Robert Hamberger. "Es tut mir leid, wenn ich das sagen muss, aber das war an Naivität nicht zu überbieten."

Andreas V., der seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft saß, war außerdem wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung angeklagt worden. Bei einem angeblichen Sicherheitstraining soll er zwei Frauen im Brust- und Intimbereich berührt haben. Mit drei Frauen hatte er Sex, nachdem er ihnen Geld dafür geboten hatte, wenn sie sich dabei filmen ließen. Auch dieses Geld bekamen sie nie. Eine der Frauen zeigte ihn später wegen Vergewaltigung an - er habe sie vor dem Sex mit einer Drohkulisse unter Druck gesetzt. Da sie sich vor Gericht jedoch in Widersprüche verwickelte, verurteilte das Gericht V. nicht wegen Vergewaltigung.

"Sie haben die Opfer nicht nur um Geld betrogen, sondern auch sexuell ausgenutzt", sagte Richter Hamberger. Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem hohen Maß an Gewissen- und Verantwortungslosigkeit. V. hatte die Taten im Prozess zwar gestanden und sich bei den Opfern entschuldigt. Zu seinen Lasten zählte das Gericht aber, dass V. bereits elf Vorstrafen wegen Betrugs hatte und insgesamt schon knapp sechs Jahre im Gefängnis saß.

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Quelle:
SZ vom 20.04.2019
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