10H-Regel:Verfassungsgerichtshof: Windrad-Abstandsregel verfassungsgemäß

Windräder

Mitten im Rapsfeld stört sich niemad an einem Windrand - aber zu nah an Wohnhäuser dürfen sie in Bayern auch weiterhin nicht gebaut werden.

(Foto: dpa)

Der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung muss seit gut zwei Jahren mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen - und so bleibt es in Bayern auch.

Die von der CSU durchgesetzten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun eine Klage der Opposition zurück.

Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung des Gerichts. So sei nicht nur auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen - deshalb dürften Windräder mit einer geringeren Höhe als 200 Meter nicht außer Betracht bleiben, auch wenn diese dann vielleicht nicht so rentabel seien. Das Gericht folgte also nicht der Argumentation der Kläger, mit der 10H-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht.

Die Einschränkungen für den Bau von Windrädern gelten seit Februar 2014. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache ("10H") der Bauhöhe betragen - wobei ein Gemeinderat eine Abweichung beschließen kann. Die Folge der "10H"-Regel war ein regelrechter Sturzflug der Windkraft in Bayern.

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