Süddeutsche Zeitung

Grippewelle:Stadt verbietet Schwangeren das Arbeiten in Kitas

Wegen der Grippewelle müssen 100 werdende Mütter daheim bleiben. Die Einrichtungen müssen ohne sie auskommen, auch in Behörden sind Frauen freigestellt.

Von Jakob Wetzel

Weil sich die Grippe-Erkrankungen in München häufen, reagiert nun die Stadtverwaltung: Sie hat am Dienstag für alle schwangeren Frauen, die bei der Stadt in der Kinderbetreuung arbeiten, ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot erlassen, um sie vor Ansteckung zu schützen. Wie viele Frauen betroffen sind, weiß die Stadt noch nicht: Einige Mitarbeiterinnen meldeten ihre Schwangerschaften erst jetzt, teilt das Bildungsreferat mit; man gehe von etwa 100 betroffenen Frauen aus.

Die Einrichtungen müssen ohne sie zurechtkommen, bis die Grippewelle abgeklungen ist. Ähnliches gilt laut Personalreferat für Schwangere, die in Ämtern mit viel Publikumsverkehr arbeiten. Sie werden jetzt an anderer Stelle eingesetzt oder, falls das nicht möglich ist, ebenfalls freigestellt. Bei anderen Kitas entscheiden die Träger, wie sie verfahren. Die Stadt hat sie am Mittwoch über ihr Beschäftigungsverbot zumindest informiert.

Grund für die Vorsichtsmaßnahme ist, dass die Influenza bei Schwangeren besonders schwer verlaufen kann; zudem erhöht die Krankheit das Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt. Beschäftigungsverbote werden ausgesprochen, sobald eine Grippewelle registriert ist, unabhängig davon, an welchen Kitas bereits ein Fall von Influenza aufgetreten ist und ob die Mitarbeiterinnen gegen Grippe geimpft sind oder nicht.

Die Zahl der gemeldeten Grippe-Erkrankungen ist in München zuletzt stark gestiegen. Laut Gesundheitsreferat hatten Ärzte in der vergangenen Woche 1029 Fälle von Influenza gemeldet; in der Vorwoche waren es 704 gewesen. Die aktuelle Zahl liegt auch geringfügig über dem Wert der zweiten Februarwoche im Vorjahr. Damals hatte das Referat 996 Fälle registriert.

In den vergangenen Jahren hat die Stadt immer wieder Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Das Kultusministerium erließ im März 2018 gar ein flächendeckendes Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrerinnen an staatlichen Schulen. In diesem Jahr habe man noch kein solches Verbot verhängt, erklärt das Ministerium. Das sei aber auch ein Extremfall gewesen. Im Normalfall entscheide darüber die jeweilige Schulleitung.

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Quelle:
SZ vom 14.02.2019/sim
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