Gräfelfing:Kiesabbau aufgeschoben

Projekt im Lochhamer Schlag ist zulässig, doch sind Fragen offen

Von Annette Jäger, Gräfelfing

Der Gräfelfinger Gemeinderat hat am Dienstag sein Einvernehmen zum geplanten Kiesabbau auf einer Fläche von etwa 11,4 Hektar der ortsansässigen Firma Glück im Lochhamer Schlag vorerst nicht erteilt. Zwei strittige Punkte sind in Augen der Gemeinde noch durch die Firma zu klären. Damit folgte das Gremium dem Vorschlag des Bauausschusses. Allerdings bedeutet das nicht das Aus für das Vorhaben. Der Kiesabbau ist an der Stelle grundsätzlich zulässig, betonte Bauamtsleiter Markus Ramsauer. Die Entscheidungsbefugnis hat das Landratsamt.

In Sachen Kiesabbau gehen die Meinungen im Gemeinderat weit auseinander. Martin Feldner (Grüne) warb für eine nachhaltige Bauwirtschaft und schlug eine alternative Ackerfläche für den Abbau vor, damit kein Wald zerstört wird. Anette Kitzmann-Waterloo (SPD) plädierte dafür, den Verlust der Erholungsfunktion des Waldes und die potenzielle Staubentwicklung als Argument für die Ablehnung mit in den Beschluss aufzunehmen. Dagegen stand die Meinung von Günter Roll (Bürgerverein Gräfelfing-Lochham/BVGL). Für ihn gibt es bei dem Vorhaben "nur Gewinner": Die Abgrabung decke einen großen Bedarf an Holz und Kies und nach der Auskiesung entstehe neuer, größerer Wald, der anders als der jetzige Fichtenwald an die Klimabedingungen angepasst sei, "so funktioniert für mich Umweltschutz". Bürgermeister Peter Köstler (CSU) ließ sich an dem Abend nicht auf eine politische Diskussion ein. Es handle sich um einen Bauantrag der rein baurechtlich zu behandeln sei. Das Argument der Erholungsfunktion sei "nicht stark genug".

Das Waldstück ist als Bannwald ausgewiesen, liegt im regionalen Grünzug und ist als sogenanntes landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Ein Raumordnungsverfahren, das die Verträglichkeit des Vorhabens prüft, hält die Regierung von Oberbayern für nicht erforderlich. Das kritisierte Martin Feldner. Das Vorhaben sei weder in Größe, Standort - das Gebiet liegt zum großen Teil in einer Waldlichtung - und absehbarer Auswirkung nicht erheblich genug, als dass es das Verfahren rechtfertige, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung auf SZ-Anfrage. Zudem seien keine Gebiete betroffen, die aus Sicht des Naturschutzes einen besonderen Schutzstatus hätten, es gebe auch keine kartierten Biotope. Die Vereinbarkeit mit dem Waldgesetz wie auch Aspekte zum Grünzug und zur landschaftlichen Vorbehaltsfläche könnten "im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gewürdigt" werden, sagte Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern. Die Regierung werde eine landesplanerische Stellungnahme abgeben.

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