Prozess in München:Untervermietung an ukrainische Flüchtlinge unerwünscht

Prozess in München: Wollte helfen: ein Gräfelfinger Mieter.

Wollte helfen: ein Gräfelfinger Mieter.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Ein Mann aus Gräfelfing nimmt eine 74-jährige Ukrainerin und deren Enkelin auf, das Vermieter-Ehepaar will das auf Dauer nicht tolerieren. Der Mieterverein erwartet ein Grundsatzurteil.

Von Susi Wimmer

"Klar wollte ich helfen", sagte Robert P. (Name geändert), als der Krieg in der Ukraine ausbrach und viele Menschen nach Deutschland flüchteten. Sein 240-Quadratmeter-Haus in Gräfelfing bot Platz genug, und so nahm er eine 74-jährige Frau und ihre 15-jährige Enkelin bei sich auf. Sehr zum Unwillen seiner Vermieter, die nach acht Wochen verlangten, dass die Flüchtlinge nun ausziehen sollten. Mit Rückendeckung des Münchner Mietervereins zog Robert P. dagegen vor Gericht. Denn laut deren Sprecher Volker Rastätter sei humanitäre Hilfe durchaus ein berechtigtes Interesse bei einer Untervermietung. Der Verein erwartet ein Grundsatzurteil in der Sache.

Sehr lange wohnt Robert P. noch nicht in dem Einfamilienhaus in Gräfelfing. Erst im November 2021 zog der Witwer mit seinen beiden minderjährigen Kindern ein, mit der Mutter des Vermieter-Ehepaars war er zuvor schon bekannt gewesen. Im Obergeschoss befindet sich eine kleine Dachgeschoss-Wohnung, "die sollte später mein Sohn nutzen", hatte sich Robert P. vorgestellt. Aber als der Krieg ausbrach, entschloss sich Robert P., seinen Beitrag zu leisten. "Wir haben Platz im Haus, und die müssen in Unterkünften auf Matratzenlagern schlafen", sagt er.

Über einen Bekannten sollten zunächst zwei Frauen mit ihren Kindern kommen. Robert P. sprach mit dem Vermieter-Ehepaar, das gab seine Erlaubnis für acht Wochen. Am Ende aber blieben die Frauen beim Bekannten, und Robert P. nahm eine Großmutter und deren Enkelin bei sich auf. Die 15-Jährige sei stark traumatisiert, "die Mutter ist im Krieg umgekommen und der Vater in der Ukraine geblieben". Für das junge Mädchen organisierte Robert P. psychologische Hilfe, die Großmutter kümmerte sich mit um die Kinder des Witwers und half im Haushalt. Wie es der Mieterverein ausdrückt, sei "eine starke persönliche Bindung zwischen den Familien entstanden".

Die Zusatzvereinbarung ist laut Richterin wohl nicht zulässig

Auf der anderen Seite sagen die Vermieter, sie hätten aufgrund schlechter Erfahrungen mit dem Vormieter eine Untervermietung mittels einer Zusatzvereinbarung kategorisch ausgeschlossen. Wobei Richterin Eva Jung sogleich klar macht, dass diese Vereinbarung wohl ohnehin nicht zulässig sei.

Das vermietete Haus sowie ihr Haus lägen auf einem Grundstück, "wir wohnen ja quasi unter einem Dach", meint die Vermieterin. Und bei den Vormietern schon habe es ein ständiges Kommen und Gehen gegeben, "wir hatten keinen Überblick mehr, wer aus- und eingeht". Ihr gehe es psychisch sehr schlecht, sagt die Frau mit weinerlicher Stimme, "ich brauche absolute Ruhe". Die habe sie aber nicht, weil Paketboten an ihrem Haus vorbeigingen, oder Freunde der Großmutter aus der ukrainischen Gemeinde. "Wir haben nichts gegen Flüchtlinge", fügt sie noch an, man habe sogar Kisten mit Obst gespendet. "Aber wir wollten nie, dass Flüchtlinge hier wohnen, es gibt ja Gemeinschaftsunterkünfte."

Die von Richterin Jung angestrebte Güteverhandlung bleibt erfolglos. Die Fronten auf beiden Seiten sind klar, Rechtsanwalt Stephan Immerfall vom Mieterverein erklärt: "Wir möchten eine Entscheidung." Nämlich dahingehend, ob eine Untervermietung aus humanitären Gründen oder weil eine starke Bindung entstanden sei, als berechtigtes Interesse geltend gemacht werden könne. Ein berechtigtes Interesse besteht etwa dann, wenn ein Mieter aus wirtschaftlichen Gründen ein Zimmer untervermieten muss, oder sich ein langjähriger Mieter für ein Jahr im Ausland aufhält. Richterin Jung wird ihr Urteil kurz vor Weihnachten verkünden.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusExklusivGünstig Wohnen
:Warum der Plan einer 9,99-Euro-Miete scheitert

Der Bauträger Euroboden hatte den Zuschlag für ein Grundstück der Stadt bekommen - für einen Holzbau mit 64 sehr günstigen Wohnungen. Nun gibt er es "schweren Herzens" zurück. Doch es könnte noch einmal Bewegung in die Sache kommen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: