Süddeutsche Zeitung

Gitta Saxx scheitert mit Klage:Kein Geld für das Playmate

Streit um Bildrechte: Gitta Saxx, das Playmate des Jahrhunderts, ist mit ihrer Klage gegen eine Kosmetikfirma gescheitert.

E. Müller-Jentsch

Fotomodell Gitta Saxx will eine eigene Kosmetiklinie zum Erfolg führen. Klar, dass sich die vom Playboy zum Playmate des Jahrhunderts gekürte Münchnerin da nur ungern für Konkurrenzprodukte vom Werbeplakat lächeln sieht. Deshalb reagierte die gelernte Augenoptikerin ziemlich sauer, als die Firma Dr. Rimpler GmbH auf der Kosmetikmesse in München mit einem Foto von ihr warb.

Dieses "zeitlos schöne" Saxx-Bild war 1995 von dem Münchner Fotografen Georg Tuskany bei einem Shooting für den Porzellan-Hersteller Rosenthal aufgenommen worden. Zwei Jahre später bot er es der Bilderagentur Getty Images an.

Als guter Profi ließ sich der Fotograf dazu eine Einwilligungserklärung von der Modellagentur unterschreiben. Das bestätigte im Prozess vor dem Landgericht MünchenI auch deren Chefin Sonja Ostrowski: Gitta habe die Bilder gekannt und eingewilligt. Unterschrieben habe aber nur die Agentur.

Der Anwalt von Gitta Ilona Sack, wie das Model bürgerlich heißt, bestritt jedoch die Zustimmung: Die Vollmacht der Agentur gelte nicht für das Verkaufen von Bildrechten. Er verlangte deshalb zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses Auskunft über den Umfang, in dem das Bild für Werbezwecke genutzt worden ist.

Das Landgericht MünchenI stellte am Mittwoch aber fest: "Der Klägerin stehen weder Unterlassungsansprüche noch Schadensersatzansprüche zu, somit auch keine vorbereitenden Auskunftsansprüche - die Verwendung des Bildes durch die Beklagte war gerechtfertigt."

Die Richter waren - nachdem sie mehrere Zeugen eingehend befragt hatten - davon überzeugt, dass der Fotograf Tuskany die Rechte an dem umstrittenen Bild korrekt auf die Agentur Getty Images übertragen habe - und diese sie dann nicht minder ordentlich auf die Werbeagentur Concept Art. Somit stehe fest, dass eine durchgehende Lizenzkette von dem klagenden Fotomodell zur beklagten Kosmetikfirma bestanden habe, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. "Dass diese auf einem Vertrag beruht, den die Klägerin aufgrund ihrer heutigen Position als wirtschaftlich ungünstig ansieht, ändert hieran nichts", meinten die Richter dazu (Az.:9O9608/06).

Ob Gitta Saxx, die nicht zur Verhandlung erschienen war, das Urteil vor dem Oberlandesgericht München anfechten wird, ist noch offen.

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Quelle:
SZ vom 21.08.2008
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