Gewissensfragen:"Liebe tötet nicht!"

Hospiz St. Martin Sitzwache

Loswerden oder erlösen - wie ist Ihre Meinung zum beschriebenen Fall?

(Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa)

Darf man Sterbehilfe leisten? Wann ist Zivilcourage unabdingbar? Und ist Gewalt in bestimmten Fällen legitim? SZ-Leser antworten auf heikle Gewissensfragen.

In den vergangenen Wochen haben unsere Autoren Ihnen mehrere Gewissensfragen zu ganz alltäglichen und auch sehr extremen Situationen gestellt - auf SZ.de und im "Wohnzimmer der Demokratie" auf dem Tollwood in München. Seitdem haben uns Dutzende Zuschriften mit Antworten erreicht. Eine Auswahl zu den Fragen, die unsere Leser am meisten bewegt haben, lesen Sie im Folgenden. Und noch diese und kommende Woche treffen Sie auf dem Tollwood jeden Mittwoch, Donnerstag und Freitag SZ-Autoren, die sich auf den Austauch mit Ihnen freuen (mehr dazu am Ende dieses Artikels und hier).

Eine alte Frau wartet auf den Tod, ihr Mann drückt ihr ein Kissen aufs Gesicht. Darf er das? Ist es gar ein Akt der Nächstenliebe? (zur Gewissensfrage)

Pro: Sterbehilfe statt Mord

"Ich habe meinen Vater sterben sehen (Krebs), meinen Bruder (Unfall und Krankheit mit Hirnschädigung) und meine Mutter (Demenz). Wie sehr hätte ich mir gewünscht, dass sie in Würde gehen können, ohne Siechtum, ohne das Dahinvegetieren, mit keiner erkennbaren Hirntätigkeit mehr. Ich würde mich überaus glücklich schätzen, wenn mir jemand (später) hilft, in Würde zu sterben."

"Ich hätte vermutlich nicht den Mut, würde aber tendenziell so handeln wie der Ehemann. Nicht nur aus Nächstenliebe, sondern auch aus Liebe zu sich selbst und dem noch bevorstehenden Leben. Schöner fände ich es, wenn der Mann dafür keinen Mord begehen müsste, sondern eine Sterbehilfe für solche Fälle möglich wäre."

"Den Mann, der aus Liebe und Verzweiflung ein Kissen auf das Gesicht seiner einst geliebten dementen Frau drückt, kann ich sehr gut verstehen. Bis zum bitteren Ende ausharren ist keine Lösung, die Frau wäre in ihren besseren Tagen entsetzt über ihr Verhalten gewesen. Man wünscht sich selbst die Möglichkeit eines einigermaßen würdevollen Abtretens. Mein Vater hatte es mit dem Gürtel seines Bademantels vergeblich versucht, dann hat er einfach nichts mehr gegessen und getrunken. Es sollte möglich sein, ein nicht mehr lebenswertes Leben zu beenden, der Grat zwischen Erlösung und 'Loswerden' ist allerdings tatsächlich ein schmaler. Mir (59 Jahre und gesund) würde das Altwerden leichter fallen, wenn ich wüsste, dass ich (oder jemand anders) es schmerzfrei und straffrei beenden könnte."

Contra: Wer bin ich zu urteilen...

"Tod durch Liebe? Nein! Niemals! Liebe tötet nicht!"

"Der Mann bereitet damit wohl eher seinem Leid ein Ende. Dass seine Lebensgefährtin leidet, ist nur eine Vermutung. Vermutlich fügt er sich aber selbst damit sogar größeres Leid zu, er muss nun mit der Schuld der Tötung der Lebensgefährtin weiterleben. Bei der Krankheits- und oder Sterbebegleitung eines alten schwerkranken Menschen hat man diesem die Situation zu erleichtern, nicht das Sterben zu beschleunigen oder gar selbst den Tod herbeizuführen."

"Für mich ein klassisches Beispiel christlicher Ethik mit den Polen 'Du sollst nicht töten' auf der einen Seite und 'Barmherzigkeit' auf der anderen Seite. Das Verbot zu töten gilt auch hier absolut. Den geliebten Partner umzubringen, ist also auch in dieser Extremsituation keinesfalls denkbar. Wichtig ist dieses absolute Verbot auch deshalb, um den hilflosen Menschen vor dem Willen eines Stärkeren zu schützen. Wer bin ich zu urteilen, ob das Leben eines Anderen noch lebenswert ist. Der Mensch, der getötet hat, eventuell am Ende seiner Kräfte war, verdient dennoch unser Verständnis und Mitleid. Barmherzig auf die Tat zu schauen und auf die Situation des Täters kann dazu führen, dass man zwar die Tat als solche weiterhin ablehnt, dem Täter aber aufgrund der Umstände verzeiht und ihm Verständnis entgegenbringt. Deshalb muss für mich folgen: Jeder Einzelfall wird vor Gericht verfolgt, jeder Einzelfall ist anders und es braucht einen großen Spielraum für die Gerichte, der erlaubt, die Not des Täters zu beurteilen. Im Extremfall mit Schuldspruch ohne Strafe."

"Beim Sterben helfen - aber keine Sterbehilfe."

Jugendliche legen in der S-Bahn die nassen Schuhe auf den Sitz - soll man sie zurechtweisen oder lohnt das Fehlverhalten keinen Konflikt? (zur Gewissensfrage)

"Interessanterweise mache ich hier Unterschiede, wo ich mich gerade befinde. Ich wohne auf dem Land, im Nordwesten Niedersachsens. Hier gibt es eine Regionalbahn, die NordWestBahn. In dem Zug würde ich Personen durchaus darauf hinweisen, die Füße von den Sitzen zu nehmen (was in der Vergangenheit auch schon mit Erfolg passiert ist). Je weiter ich von zu Hause weg bin, je weniger interessiert mich allerdings das Verhalten anderer. In München oder Berlin käme ich nicht so schnell auf den Gedanken, andere auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Vielleicht sehe ich mich dort zu sehr als Gast und überlasse lieber anderen das Feld."

"Die Beantwortung dieser Frage ist viel einfacher, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Sie lautet: Wenn man es kann. Kann man seine Interessen so vertreten, dass für alle Beteiligten die Situation stabil und sogar angenehm bleibt? Oder mache ich in meiner Kommunikation etwas so grundsätzlich verkehrt, dass ich Schwierigkeiten befürchten muss? Wenn das der Fall ist: Hände weg. Wer sich aber in der Lage fühlt, sein Gegenüber erstens richtig einzuschätzen und zweitens die richtigen Signale zu senden, der soll es machen. Ansonsten geht's nur über den Konflikt. Der ist oft unberechenbar und schwer wieder einzufangen. Wenn man Glück hat, ist er nur peinlich. Wenn nicht, hat man entweder später ein schlechtes Gewissen, weil man jemandem das Eigene aufgezwungen hat, oder ein blaues Auge, weil derjenige sich gewehrt hat. Zivilcourage hat mit persönlichen Fähigkeiten zu tun, nicht mit Mut. Wer Mut braucht, sollte die Finger davon lassen. Außer natürlich es besteht eine konkrete Gefahr, aber dann muss man eben entscheiden, ob man Hilfe holt oder selbst dazwischen geht."

"Wer hat ihnen denn Anstand und Benimm beigebracht? Eltern? Schule? Netzwerk? Internet? Ich sage: Niemand (mehr). Besonders die Schule versagt signifikant. Fahren Sie mal am Schuljahres-Ende mit der S-Bahn, wenn ganze Schulklassen die Plätze beanspruchen. Die Lehrer kümmern sich nicht darum, daß alte Menschen stehen müssen, während 8-, 9-Jährige lautstark auf den Sitzen lümmeln. Weder sorgen sie für angemessene Lautstärke, noch bringen sie ihnen Höflichkeit und Anstand bei."

Flexbox Wohnzimmer der Demokratie

Die SZ auf dem Tollwood, jeweils von 19 bis 21 Uhr:

Mittwoch, 13.12.: Wählen - Recht oder Pflicht? (Jana Anzlinger und Lilith Volkert, Politik-Redakteurinnen SZ.de)

Donnerstag, 14.12.: So lebt ihr hier also: Geflüchtete Journalisten erzählen von ihrer Sicht auf München und Deutschland (Kolumnisten der Serie "Neue Heimat")

Freitag, 15.12.: Ist die deutsche Leitkultur bedroht? (Sonja Zekri, Feuilleton-Ressortleiterin SZ)

Mittwoch, 20.12.: Chancengerechtigkeit für Kinder - was Staat und Stadt tun müssen (Ann-Kathrin Eckardt, Buch-2-Redakteurin SZ)

Donnerstag: 21.12.: Wann einschalten, wann raushalten - wo beginnt Zivilcourage? (Oliver Das Gupta, Politik-Redakteur SZ.de)

Freitag: 22.12.: Mathe, Englisch, Fakenews - Medienkompetenz als Voraussetzung für Demokratie (Lena Jakat, Newsdesk-Chefin SZ.de)

Weitere Termine und mehr zum Wohnzimmer der Demokratie lesen Sie hier.

"Hitler wäre eine Ausnahme gewesen"

Der Kostendruck im Gesundheitssystem nimmt zu - welche Patienten sollen wie aufwändig behandelt werden? Und nach welchen Kriterien entscheiden wir? (zur Gewissensfrage)

"Alle müssen behandelt werden. Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Dass Krankenhäuser wirtschaftlich profitabel sein müssen und bis zu dem Extrem sparen müssen, dass man zwischen Krebstherapie für den einen oder neue Niere für den anderen wählen muss, ist unmenschlich, um nicht zu sagen kriminell. Das wäre meines Erachtens unterlassene Hilfeleistung."

"Diese Fragen sind das Ende der Solidarität. Die Entscheidung über Leben und Tod sind keinem Arzt oder Krankenhausleiter zumutbar, der Kummer der Hinterbliebenen ist unvorstellbar. Zufall ist zynisch. Leben ist nicht quantifizierbar. Eine 82-Jährige hat eben so viel Anrecht, ihr Leben in Würde zu beenden, wie ein 28-Jähriger, seine Träume zu leben."

Wann ist Gewalt legitim, vielleicht sogar nötig? Wann wird beispielsweise aus einem Attentäter ein Held? (zur Gewissensfrage)

"Der Attentäter wird zum Helden, wenn 'seine' Seite gewinnt."

"Das Thema Tyrannenmord gibt es schon seit der Antike. Hitler - klar. Stalin auch. Mao ... schon schwieriger. Wie steht es mit den US-Präsidenten, die nachweislich völkerrechtlich nicht gedeckte Angriffskriege vom Zaun gebrochen haben - mithin also Kriegsverbrecher sind? Uiuiuiii - schon gaaanz schwierig. Was ist mit einem VW-Chef und dessen MP-Aufsichtsrat, die wissentlich (!) die Bevölkerung vergiftet haben mit ihren Diesel-Betrügereien? Was mit einem Landwirtschaftsminister, der mich mit der Freigabe einer Chemikalie willentlich (!) einem Krebsrisiko aussetzt?"

"Wenn es um die Thematik des Tyrannenmordes geht, braucht man heutzutage nicht mehr zwangsläufig die Moral. Das Deutsche Strafrecht zum Beispiel regelt ja auch die Notwehr. Der Widerstand von Mitgliedern eines Volkes gegen Unterdrücker, auch mit Gewalt, ist in meinen Augen immer gerechtfertigt. Persönlich halte ich diesen Weg allerdings nicht für den besten, da gewaltsame Umstürze oft tiefe Wunden in eine Gesellschaft reißen. Anders sieht es aus, wenn wir ein Eingreifen von außen in Erwägung ziehen. In diesem Fall bleibt nur die Moral, um Handeln zu rechtfertigen und da bin ich auch ein Verfechter von Gewaltfreiheit. Hätte damals zum Beispiel der britische Geheimdienst Hitler noch vor 1939 erledigt, ist es fraglich, ob die Geschichte so anders ausgegangen wäre. Hätte man damit nicht einen Märtyrer geschaffen und wäre die Unterstützung für die Machthaber im NS-Regime nicht noch größer gewesen?"

"1989, zur Zeit der Rumänischen Revolution war ich 19 und lebte in Rumänien. Der Tag, an dem Ceaușescu und seine Frau umgebracht wurden, blieb bis heute einer meiner glücklichsten Tage. Nun, ich bin ein sehr friedlicher Mensch, mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit, demzufolge glaube ich, dass grundsätzlich jeder einen Anspruch auf Gerechtigkeit hat, in jedem Fall einen fairen Prozess vor Gericht verdient. Ich bin absolut gegen die Todesstrafe. Und trotzdem gibt es Ausnahmen, so eine Ausnahme war der Fall Ceaușescu, und so eine wäre auch Hitler gewesen. Hätte man ihnen einen fairen Prozess vor Gericht gemacht, hätte man damit gar nichts erreicht und zwar aus folgenden Gründen: Sie hätten aus dem Verfahren ein Theaterstück gemacht, wie es so oft bei Kriegsverbrecher zu sehen ist. Sie hätten den Märtyrer gespielt, möglicherweise auch noch den Helden gegeben.

Das Verfahren hätte Monate, sogar Jahre gedauert, die Menschen hätten in zwischen andere Sorgen gehabt, so dass sie das Urteil bloß mit einem Nicken zur Kenntnis genommen hätten. Manchmal, glaube ich, müssen primitive Instinkte wie das Verlangen nach Vergeltung befriedigt werden. Das gilt äußerst selten und in ganz speziellen Fällen, aber dann ist "instant justice" gefragt. Warum soll trotzdem ein Diktator im gegebenen Fall hingerichtet werden? Ceaușescu hat nie in seinem Leben Gnade, Gerechtigkeit geübt. Er hat eine ganze Nation in den tiefsten wirtschaftlichen und moralischen Abgrund gestoßen. Er hat unermessliches Leid und Kummer seinem Volk verursacht. Tausende hat er gequält, getötet. Seine Schuld war für jeden selbstverständlich, tausendfach bewiesen gewesen. Nein, sie mussten genauso sterben, wie sie starben."

"Ich war sofort sauer auf die Prada-Kundin"

Ein muslimisches Paar verweigert dem jeweils gegengeschlechtlichen Gast den Handschlag. Auch bei den Kindern ist Händeschütteln unerwünscht. Welches Verhalten ist respektvoll? (zur Gewissensfrage)

"Als Gast bei Menschen - selbstverständlich zolle ich deren Kultur Respekt und schüttle als Frau eben nicht die Hand. Wo ist das Problem? Es ist doch nicht gegen mich persönlich gerichtet. Hat auch nichts mit Abwertung zu tun. Sonst wäre ich ja nicht eingeladen. Warum glauben wir oft, wir müssen unser Verhalten, unsere Gepflogenheiten anderen Menschen aufdrängen?"

"Als Gast in einer Familie ist deren Lebensart zu respektieren. Man ist Gast. Außerhalb ihrer Wohnung fordere ich jedoch diese Mitbürger ebenso auf, die Sitten und Gewohnheiten das Gastlandes zu respektieren. Dazu gehört auch, daß Frauen gleichberechtigt sind und Männern zur Begrüßung die Hand reichen. Das ist eine Friedensgeste, wer diese verweigert, dem entziehe ich des Gastrecht in Deutschland, sonst haben wir hier Parallelgesellschaften. So ein Verhalten zu dulden und dann von 'Integration' zu sprechen, verdient keinen Respekt, das ist nur Geschwätz."

"Dem gegengeschlechtlichen Elternteil würde ich nicht die Hand schütteln, da es ihre/seine religiösen Vorschriften verletzt. Den Kindern gegenüber würde ich es nicht fertig bringen, die Hand zu verweigern und so ihre Freundlichkeit vor den Kopf zu stoßen."

Eine reiche Frau kommentiert das Verhalten zweier Bettler mit "würdelos". Hat sie recht oder kein Recht, das zu sagen? (zur Gewissensfrage)

"Die Frau aus dem Prada-Geschäft hat recht, zumindest, wenn sie ihr eigenes Verhalten meint. Zur Würde eines Menschen gehört der Respekt vor dem Menschen. Und man kann Handlungen von Menschen verurteilen, aber nicht Menschen. Ein würdevolles Verhalten der Prada-Dame wäre es gewesen, der Bettlerin, die vermutlich nicht als Hobby und zur eigenen Erbauung auf der Straße sitzt, zu helfen."

"Ich war sofort sauer auf die Prada-Kundin. Sie hätte zu der vertriebenen Obdachlosen gehen und sie ansprechen, trösten und ihr Geld geben können. Mir hat gefallen, was der Papst sagte: Wenn eine Flasche Wein das ist, was einem Obdachlosen Freude macht, ist es nicht an uns, darüber zu urteilen. Man sollte trotzdem Geld geben. Oft wird davon geredet, denen zu helfen, die unverschuldet in Not geraten sind. Die anderen brauchen aber auch Hilfe."

Deutschtürken, die den Autokraten Erdogan unterstützen - ist das zu tolerieren? Oder gibt es hier einen Anspruch auf Loyalität als Frage von Integration? (zur Gewissensfrage)

"Wenn ich die Freiheit der Meinungsäußerung in diesem Land für mich in Anspruch nehme, darf ich sie anderen Menschen in der Welt nicht verwehren. Darüber hinaus halte ich aber die Doppelpass-Methode für falsch. Ich kann nicht gleichzeitig Diener zweier entgegengesetzter Herrschaftssysteme sein und mich für deren Bestand einsetzen. Entweder ich akzeptiere das Grundgesetz als meine 'Heimat', dann wähle ich die deutsche Nationalität oder ich wähle die türkische Verfassung, dann habe ich auch nur die türkische Nationalität - jeweils mit allen Konsequenzen (Wahlrecht et cetera)."

"Meiner Meinung nach ist hier Toleranz gegenüber der anderen Meinung angesagt. Auch deutschen Menschen kann nicht die Staatsbürgerschaft oder das Wahlrecht entzogen werden, wenn sie die 'falsche' Partei beziehungsweise politische Einstellung vertreten. In einer Demokratie, wie wir sie in Deutschland haben, muss man solche anderen Meinungen aushalten, solange sie die Demokratie hierzulande nicht gefährden. Ungeachtet dessen ist es selbstverständlich legitim und wichtig, für die eigene Meinung einzustehen und zu versuchen, diese Menschen vom Wert der Demokratie zu überzeugen."

(In dieser Auswahl eingegangener Zuschriften wurden die Antworten unserer Leser, soweit für Lesbarkeit und Verständlichkeit nötig, redaktionell bearbeitet und gekürzt.)

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Freitag, 15.12.: Ist die deutsche Leitkultur bedroht? (Sonja Zekri, Feuilleton-Ressortleiterin SZ)

Mittwoch, 20.12.: Chancengerechtigkeit für Kinder - was Staat und Stadt tun müssen (Ann-Kathrin Eckardt, Buch-2-Redakteurin SZ)

Donnerstag: 21.12.: Wann einschalten, wann raushalten - wo beginnt Zivilcourage? (Oliver Das Gupta, Politik-Redakteur SZ.de)

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