Süddeutsche Zeitung

Geschichtsstudent bringt Freundin um:Ein Mord im religiösen Wahn

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"Ich musste sie töten als Liebesbeweis zu Gott", begründet Daniel T. den Mord an seiner Freundin. Das Landgericht hat nun die Unterbringung des geisteskranken und schuldunfähigen Täters in einer Nervenklinik angeordnet.

Alexander Krug

Die Akte über den grausamen Tod der Psychologiestudentin Sabine B. in der Studentenstadt ist aus strafrechtlicher Sicht geschlossen. Das Landgericht bestätigte am Montag die bislang vorläufige Unterbringung des angeklagten Daniel T. in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Der 31-jährige Geschichtsstudent hatte seiner Freundin am 17. Mai dieses Jahres mit einem Messer den Hals aufgeschlitzt. Objektiv handele es sich bei der Tat um einen Mord, so Richter Norbert Riedmann. Strafrechtlich könne Daniel T. aber nicht belangt werden, da er zum Tatzeitpunkt an einem Verfolgungswahn litt und somit schuldunfähig sei. Wie lange Daniel T. in der Nervenklinik bleiben muss, ist unbestimmt. Der Student nahm die Entscheidung sofort an.

"Es ist ein sehr tragisches Geschehen, das zwei Familien sehr belastet", meinte Riedmann. Der Angeklagte litt möglicherweise schon seit Ende der 90er Jahre an einer "schleichenden Wesensveränderung", die Anfang dieses Jahres zu einem ersten Ausbruch führte. Daniel T. war damals im Oberland verwirrt aufgegriffen und in eine Klinik eingeliefert worden. Dort wurde er nach zwei Monaten entlassen mit der Auflage, bestimmte Medikamente zu nehmen.

Daniel T. setzte diese jedoch eigenmächtig ab und zog wieder zu seiner Freundin in die Hermann-Vogel-Straße. Dort kam es am 17. Mai zu einem neuen Krankheitsschub. Stimmen hätten ihm befohlen, seine Freundin zu töten, hatte Daniel T. in dem mehrtägigen Prozess erklärt: "Ich musste sie töten als Liebesbeweis zu Gott."

Mit einem Küchenmesser trat er von hinten an die an ihrer Diplomarbeit arbeitende Sabine B. heran und schnitt ihr den Hals auf. Danach tötete er auch noch den gemeinsamen Hund. Die tote Freundin bedeckte er anschließend mit einer Decke und legte eine Rose darauf. Danach ging er zu einer nahegelegenen Polizeiinspektion und erklärte, soeben seine Freundin umgebracht zu haben.

Im Rückblick hätte alles "klar auf dieses Geschehen" hingesteuert, meinte der Richter. An Warnhinweisen hätte es jedenfalls nicht gefehlt. Daniel T. ist seit der Tat in einer Nervenklinik untergebracht, wo er einen Selbstmordversuch unternahm. Sein Verteidiger Werner Leitner hatte die Polizei schwer kritisiert, weil sie Daniel T. trotz seiner sichtbaren Erkrankung ohne anwaltschaftlichen Beistand vernommen habe. Das Gericht stellte indes klar, dass es hierzu noch keine gesetzliche Regelung gebe.

Laut Gutachter ist Daniel T. ohne Behandlung für die Allgemeinheit "gefährlich". Die Stimmen könnten jederzeit wieder auftreten und "neue Befehle geben". Die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung sei daher unabdingbar. Vielleicht gebe es irgendwann einmal eine Lockerung des Vollzugs im Rahmen eines "betreuten Wohnens", so der Richter: "Sie sind erst am Anfang eines vermutlich sehr langen Weges."

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Quelle:
SZ vom 04.12.2007
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