Das Ehepaar schlief tief und fest. Vielleicht war das auch gut so. Wer weiß, was sonst passiert wäre. Womöglich hätten drei Einbrecher, die jetzt vor dem Amtsgericht München zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, auch noch Gewalt angewendet. In den frühen Morgenstunden des 16. August vergangenen Jahres schlummerte ein Ehepaar in seinem Wohnmobil. Es stand auf dem Parkplatz eines Imbiss am Irschenberg. Als die drei Einbrecher - Brüder im Alter zwischen 21 und 36 Jahren - die Beifahrertüre des Wagens mithilfe eines Schraubendrehers öffneten, bemerkte das Ehepaar nichts. Die Täter stahlen zwei Taschen. Darin befanden sich mehrere Geldbörsen, 160 Euro Bargeld, eine Kamera und das Handy des Ehemannes. Das Handy war, wie sich später zeigen sollte, ein absoluter Fehlgriff.
Weit kam das Trio mit seiner Beute jedenfalls nichts. Polizisten wurden auf die Männer an der Tankstelle in unmittelbarer Nähe zu dem Parkplatz aufmerksam. Sie kontrollierten sie und durchsuchten ihr Auto. Im Kofferraum fanden die Ermittler eine der beiden Taschen, die die Männer aus dem Wohnmobil gestohlen hatten. Darin lagen das Handy und die Kamera. Außerdem entdeckten die Polizisten die Ausweise des Ehepaares. Auf die Frage, woher die Dinge seien, erklärten die Einbrecher, dass sie das nicht wissen. Keine besonders kluge Antwort. Das Handy gehörte, wie sich herausstellen sollte, dem Ehemann. Die Beamten riefen damit dessen Frau an. Deren Handy lag neben ihrem Schlafplatz im Wohnmobil. Damit war der Fall geklärt. Das Trio wanderte in Untersuchungshaft.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München räumten die drei Franzosen die Tat ein. Ihr Motiv: Geldnot. Der zuständige Richter hielt den Männern zugute, dass sie in der Bundesrepublik nicht vorbestraft sind und sich bei dem Ehepaar entschuldigten. Die drei Männer wurden wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu jeweils einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Im Fall der beiden älteren Brüder gebiete es die "Verteidigung der Rechtsordnung", dass die verhängten Strafen, so der Richtern, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das "Rechtsgefühl und das Rechtsempfinden sämtlicher rechtstreuer Bürger" verbiete dies. Die Angeklagten hätten die Freizügigkeit dazu ausgenutzt, in die Bundesrepublik einzureisen "und gleich bei der ersten Gelegenheit" eine Straftat begangen. Ein solches Verhalten sei nicht zu tolerieren. Im Fall des 21-Jährigen werde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil bei ihm in diesem Alter das "Zeitempfinden" anders sei als bei Personen, die so alt seien wie seine Brüder. Der ältere der beiden, ein 36-Jähriger, ist verheiratet und hat fünf Kinder, das jüngste ist erst drei Jahre alt. Auch der zweite Bruder, 33 Jahre, ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von sechs Jahren. Die Urteile sind rechtskräftig. (Az. 1014 Ls 459 Js 128523/17 jug)