Gerichtsurteil:Sternfahrt auf Autobahn bleibt verboten

Die Veranstalter wollen ihr Versammlungsrecht auf Autobahnen nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erstreiten

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wollte das Bündnis #aussteigen durchsetzen, dass bei der Fahrradsternfahrt zur Anti-IAA-Demo am 11. September auch Abschnitte auf den Autobahnen A 94 und A 96 befahren werden dürfen. Dies hat das Gericht am Mittwoch aufgrund der erwarteten hohen Teilnehmerzahlen und wegen eines fehlenden Bezugs zu speziell diesen Autobahnabschnitten abgelehnt. Andreas Schön, Vorsitzender des Münchner ADFC, hält die Begründung für zu oberflächlich, er sieht durchaus einen Sachbezug, da sich die Demo ja nicht nur gegen die Messe IAA Mobility, sondern auch generell gegen den Bau von Autobahnen richte. Zur Sternfahrt werden mehr als zehntausend Radfahrer erwartet, bei der Kundgebung auf der Theresienwiese rechnen Behörden mit bis zu 40 000 Teilnehmern. Die Veranstalter wollen ihr Versammlungsrecht auf Autobahnen nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erstreiten.

© SZ vom 02.09.2021 / schub - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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