Gerichtsurteil:Pädophiler verurteilt

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Der Kinderschänder vom Ackermannbogen muss rund sechs Jahren in Haft. Zudem kommt er auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie.

Alexander Krug

Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht am Montag den Sexualstraftäter Markus H. zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Kammer ordnete darüber hinaus die sofortige Unterbringung des 26-Jährigen in einem Bezirkskrankenhaus an, wo er eine Therapie absolvieren muss. Die Einweisung in die Psychiatrie erfolgt auf unbestimmte Zeit. Erst nach einem positiven Gutachten der behandelnden Nervenärzte könnte Markus H. wieder in Freiheit kommen.

Markus H. ist wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. (Foto: Foto: ddp)

Der Angeklagte hatte gestanden, im November 2007 in einer Neubausiedlung am Ackermannbogen in Schwabing frühmorgens zwei spielende Kinder missbraucht zu haben. Die zentrale Frage in dem überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufenden Prozess war die seiner Schuldfähigkeit. Markus H. hatte sich auf Alkohol- und Drogenkonsum berufen, außerdem leidet er an einer Psychose.

Eine von den Verteidigern bestellte Privatgutachterin hatte daraufhin zunächst nur eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vorgeschlagen. Von dieser Einschätzung war sie im Verfahren wieder abgerückt und hatte von einem "Grenzfall" gesprochen. Die Richter zeigten sich "befremdet" ob des Gutachtens, das den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens nicht genüge.

Ein vom Gericht bestellter Psychiater hatte Markus H. eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die sich in einer krankhaften Pädophilie niederschlage. Er hatte auch die Unterbringung in der Psychiatrie angeregt, da ohne Therapie eine hohe Gefahr für weitere ähnliche Straftaten bestehe.

Das Gericht schloss sich dieser Expertise voll an. Von Markus H. gehe aufgrund seiner pädophilen Veranlagung und seiner Persönlichkeit eine "Gefahr für die Allgemeinheit" aus. "Er weiß um seine Gefährlichkeit, aber er hat das nicht mehr unter Kontrolle", meinte Richter Stephan Kirchinger.

Strafmildernd berücksichtigte die Kammer, dass Markus H. durch sein Geständnis den Kindern eine erneute, belastende Aussage vor Gericht erspart habe. "Sonst wäre die Strafe nahe am zweistelligen Bereich gewesen", so Kirchinger. Er machte nochmals deutlich, wie sehr die Kinder und ihre Eltern noch heute unter den Folgen der Tat litten.

Markus H. muss seine Haftzelle in Stadelheim nun unverzüglich mit einem Platz in einer geschlossenen Abteilung in einer Nervenklinik eintauschen. Er wolle auf keinen Fall nach Haar, hatte der Angeklagte das Gericht wissen lassen. "Darauf haben wir keinen Einfluss", entgegnete der Richter. Staatsanwaltschaft und Verteidiger wollen noch prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen.

© SZ vom 25.08.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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