Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Mord aus Heimtücke

Unfallfahrer zu lebenslanger Haft verurteilt

Von Andreas Salch

Als die Corona-Pandemie kam geriet das Leben von Alfred B. aus den Fugen. Er begann sich Sorgen zu machen, was ihm und was und seiner Lebensgefährtin passieren könnte. Anfang April vergangenen Jahres ließ er sich krankschreiben, um eine Ansteckung zu vermeiden. Er aß und schlief nicht mehr. "Komm' mal runter", schrie ihn seine Lebensgefährtin an, weil sie die Sorgen des 57-Jährigen für übertrieben hielt. Aber in Alfred B. rumorte es weiter. Am Nachmittag des 4. April 2020 setzte sich der Meßtechniker aus Germering an das Steuer seines VW-Transporters. Er wolle leere Flaschen wegbringen, sagte er zu seiner Lebensgefährtin und fuhr los. Auf der schnurgeraden Straße zwischen Gauting und Germering schnallte er sich los, gab noch einmal Gas und steuerte seinen Wagen mit einem Tempo von rund 120 Kilometern in der Stunde in ein entgegenkommendes Auto, um sich das Leben zu nehmen. Alfred B. überlebte schwer verletzt. Der Fahrer des anderen Wagens dagegen wurde bei dem Zusammenprall getötet. Er hinterlässt eine Frau und drei Töchter im Alter zwischen 17 und 23 Jahren. Für die Tat verurteilt das Schwurgericht am Landgericht München II Alfred B. an diesem Freitag wegen Mordes aus Heimtücke zu lebenslanger Haft.

Vor Verkündung des Urteils beteuerte der Meßtechniker: "In den Sekunden, in denen das passiert, war ich nicht ich selber - es war keine Absicht." Doch davon waren weder die Vertreterin der Anklage, Staatsanwältin Karin Jung, noch die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Thomas Bott überzeugt. Alfred B. habe "wissentlich und willentlich einen Unfall herbeigeführt", sagte Staatsanwältin Jung bei ihrem Plädoyer. Das Leid, das der Angeklagte verursacht habe, lasse sich nicht in Worten fassen, sagte sie und hielt dem 57-Jährigen vor, bislang nicht darüber nachgedacht zu haben, was er der Familie des Getöteten angetan habe. Der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Manfred Hylla, fand das Maß an Selbstmitleid des Angeklagten sei "fast schon peinlich." Alfred B. habe Selbstmord begehen wollen und wollte dabei "jemanden mitnehmen".

Rechtsanwalt Adam Ahmed, einer der beiden Verteidiger, indes erklärte, er habe Zweifel, ob seinem Mandanten in dem Moment, als er das Steuer seines Wagens herumgerissen habe, "tatsächlich klar" war, dass er "sehr wahrscheinlich einen Menschen ums Leben bringt." Er habe "größte Zweifel", dass sich der Meßtechniker dabei etwas gedacht hat. Seinem Mandanten sei es allein "um sein Leben" gegangen. "Von einem Mord an einem anderen Menschen kann man hier nicht ausgehen, allenfalls von einem Totschlag, sagte Ahmed. Doch dem folgte das Gericht nicht. Bei der Urteilsbegründung sagte Richter Thomas Bott, der Angeklagte habe seinen Transporter mit Absicht in den Gegenverkehr gelenkt und habe "billigend in Kauf genommen", dass dies für den Fahrer des anderen Autos tödlich ausgehen könne. Den Hinterbliebenen zahlt Alfred B. einen Betrag für Unterhaltsansprüche in Höhe von 78 000 Euro. Die drei Töchter des Getöteten befinden sich alle noch in der Ausbildung.

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SZ vom 19.06.2021
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