Gerichtsprozess:Der Spion, der sich verliebte

Lesezeit: 2 min

Nachdem er sich in Riga verliebt hatte, wurde ein BND-Chefagent nach Pullach versetzt. (Foto: Stephan Jansen/dpa)
  • Ein Chefagent des BND verliebt sich in Riga in eine Frau.
  • Deshalb wird er von seinem Dienstherren versetzt.
  • Nun fordert der ehemalige Chefagent Schadenersatz, da er seit diesem Vorkommnis dienstunfähig ist.

Von Ekkehard Müller-Jentsch, München

Kann Liebe ein Dienstvergehen sein? Bei Agenten ganz offensichtlich schon: Der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte 2008 seinen damaligen Chefagenten aus Riga abgezogen, weil dieser sich in eine lettische Frau verliebt hatte. Diese Strafversetzung kann der Mann bis heute nicht verwinden: Vor Gericht bescheinigte ihm eine Expertin, vollkommen dienstunfähig zu sein. Sogar jeglicher Kontakt zum früheren Dienstherrn sei dem Mann nicht mehr zumutbar, sagte die Sachverständige. Die Amtshaftungskammer am Landgericht München I hat die Bundesrepublik am Mittwoch verurteilt, dem Ex-Agenten eine Entschädigung zu bezahlen. Der genaue Betrag steht noch nicht fest, aber es könnten um die 300 000 Euro sein.

Was genau passiert ist

Als Berufsoffizier war er von 2006 an Leiter des BND-Sitzes in der Hauptstadt Lettlands. Er wurde schriftlich aufgeklärt, dass "grundsätzlich Zurückhaltung beim Eingehen von engen persönlichen Beziehungen zu Angehörigen des Einsatzlandes geboten" sei. Ein Jahr später zog eine Lettin beim ihm ein. Der Chefagent ließ sie zuvor durch seine Kollegen vom lettischen Geheimdienst durchleuchten. Die Frau wurde als unbedenklich eingestuft. Dann meldete der Agent die Liaison seinen Münchner Chefs. Dabei informierte er sie zudem, dass auch einer seiner Sachbearbeiter sich in eine Frau aus Riga verliebt hatte - auch diese Beziehung sei vom lettischen Geheimdienst als unbedenklich klassifiziert worden.

Oktoberfest
:Ja, wo saufen sie denn?

BND, CIA und MI6 auf der Bierbank: Jedes Jahr gehen Geheimagenten auf die Wiesn. Eine Spurensuche.

Von Stephan Handel

Der BND-Präsident reagiert hart: Das Eingehen einer privaten Beziehung habe das Vertrauen in den Außenstellenleiter erschüttert - zudem habe er noch seine Aufsichtspflicht über den Mitarbeiter verletzt. Er habe auf diese Weise eine nachrichtendienstliche Angriffsfläche geschaffen. Der Mann aus Riga wurde sofort nach Pullach zurückbeordert und später nach Berlin versetzt. Schon bald darauf wurde der Mann immer wieder und immer heftiger krank, er wurde in den Ruhestand versetzt. Elf Jahre zu früh, denn regulär hätte er frühestens mit 61 Jahren in Pension gehen sollen.

Was Gerichte dazu sagen

Der Ex-Agent klagte: Das Bundesverwaltungsgericht stellte 2011 fest, dass die Pflichtverletzung des Agenten nur sehr gering gewesen sei. Mit diesem Urteil in der Tasche forderte der Erkrankte nun vor dem Münchner Landgericht 392 600 Euro Schadenersatz. Der beklagte Staat winkte ab: Der Mann reagiere übermäßig auf ein minimales Ereignis. Aber er könne ja auf dem freien Markt arbeiten.

Außer Soldat und Agent könne er nichts, ließ der Kläger sinngemäß das Gericht wissen, für ihn gebe es in der freien Wirtschaft keine Verwendung. Das Gericht schloss sich der Meinung der Sachverständigen an, wonach das "gänzlich unerwartete und existenziell bedrohende Ereignis" bei dem Mann zu einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung geführt habe.

Es sprach dem Ex-Agenten in einem Grundurteil Schadenersatz mit einer Quote von 75 Prozent zu - die restlichen 25 Prozent müsse er sich als Mitverschulden anrechnen lassen. Um welche konkreten Beträge es gehen wird, muss noch in einem eigenen Verfahren ausgehandelt werden. Die Bundesrepublik kann noch Berufung einlegen.

© SZ vom 01.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ-Dienst
:SZ München-News per WhatsApp, Telegram oder Insta

Wissen, was München bewegt: Der WhatsApp-Kanal der Süddeutschen Zeitung bietet einen schnellen und bequemen Nachrichtenservice für die Stadt. Abonnieren Sie ihn kostenlos.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: