Gerichtshof für Menschenrechte:Eine richtige "Watschn" für die Münchner Polizei

Löwenfans demonstrieren in München, 2012

2012 demonstrierten Löwenfans in München unter dem Motto: "Wir wollen die Akten! Wir wollen Aufarbeitung! Wir wollen Gerechtigkeit!"

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Bei einem Amateurderby im Jahr 2007 sollen Beamte mit Schlagstöcken und Pfefferspray gegen zwei Löwen-Fans vorgegangen sein.
  • Die beiden verprügelten Männer klagten durch alle Instanzen gegen die Polizisten - deren Identität war aber nicht aufzuklären.
  • Genau darin sah der Europäische Gerichtshof das Problem - und legt eine Kennzeichnung nahe.

Von Susi Wimmer

Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag gesprochen hat, könnte man in Bayern so zusammenfassen: Es ist eine richtige "Watschn", also eine Ohrfeige, für die Staatsregierung und die Sicherheitsbehörden.

Die Straßburger Richter rügten nämlich zum einen in sehr deutlichem Ton die Münchner Polizei für lückenhafte Ermittlungen; zum anderen legten sie dem Freistaat Bayern und sieben weiteren Bundesländern dringend nahe, endlich auch Polizisten, die in geschlossenen Einheiten oder Sonderkommandos im Einsatz sind, eindeutig zu personalisieren und zu kennzeichnen.

Um diesen Polizeieinsatz aus dem Jahr 2007 geht es

Anlass für den Richterspruch ist ein umstrittener Einsatz der Polizei-Sondereinheit USK aus dem Jahr 2007, der bis heute nicht aufgeklärt werden konnte, eben weil die Polizisten nicht eindeutig zu identifizieren waren. Damals sollen die Beamten am Rande eines Amateurderbys zwischen dem FC Bayern und 1860 München mit Schlagstöcken und Pfefferspray gegen zwei Löwen-Fans vorgegangen sein. Die beiden Männer, 48 und 28 Jahre alt, sahen sich völlig grund- und schuldlos verprügelt.

Sie klagten durch alle Instanzen gegen die Polizisten - deren Identität aber nicht aufzuklären war. Denn sie trugen wie alle USK-Beamten nachtblaue Overalls, Helme mit Visier, keine Namens- oder Nummernschilder. Und genau darin sah der Europäische Gerichtshof das Problem: keine Identifizierung der Polizisten, keine Aufklärung. "Wenn nationale Behörden maskierte Polizeibeamte einsetzen, sollten diese Beamten verpflichtet sein, wahrnehmbar unterscheidbare Kennzeichnungen zu tragen, wie eine Nummer", so heißt es im Urteil.

Die bayerische Art fand beim Straßburger Gerichtshof wenig Anklang

Ob Polizisten, die etwa bei Demos oder Fußballspielen im Einsatz sind, eindeutig mit Namen oder Nummer identifiziert werden sollen, ist bundesweit umstritten. Acht Bundesländer haben mittlerweile eine solche Kennzeichnungspflicht eingeführt. Befürworter wie Amnesty International oder Bündnis 90/Die Grünen sprechen von einer "transparenten" und damit bürgerfreundlichen Polizei.

Gegner wie Polizeigewerkschaften oder in Bayern die CSU kritisieren, die Polizei werde so "unter Generalverdacht gestellt". Das Gegenüber könne aufgrund des Namens oder der Nummer einen Polizisten identifizieren und privat angreifen. Mit diesen Argumenten hatte auch der bayerische Landtag begründet, warum er eine Kennzeichnung ablehnt.

2000 Euro für Opfer von Polizeiprügel

Die bayerische Art fand beim Straßburger Gerichtshof wenig Anklang. Und auch nicht die Ermittlungsarbeit der Münchner Polizei. Gerügt wurde, dass entscheidende Videoaufnahmen, die die Polizei angefertigt hatte, plötzlich verschwunden waren, dass eingesetzte Beamte gar nicht vernommen worden waren und dass die Untersuchungen gegen die Polizeibeamten nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wurden, sondern von eigenen Polizeikollegen.

Eine konsequente Nicht-Aufklärungstaktik beinhalte einen Verstoß gegen das Folterverbot, so das Gericht. Es sprach den Männern für die Prügel aus dem Jahr 2007 je 2000 Euro als Entschädigung zu.

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