Gerichtserfolg für Prügelopfer:"Wir brauchen keine Kennzeichnung"

Polizeibeamte

Weil die bayerischen Beamten im Jahr 2007 nicht solche Nummern hatten wir ihr Kollege aus Mainz, konnten die Polizisten, die zwei Löwen-Fans verprügelt haben sollen, nie gefunden werden.

(Foto: dpa)
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für bayerische Polizisten.
  • Trotz dieses Urteils sieht man im Innenministerium keinen Handlungsbedarf.
  • Hintergrund ist ein umstrittener Polizeieinsatz gegen zwei Fußballfans im Jahr 2007.

Von Susi Wimmer

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wegen eines umstrittenen Polizeieinsatzes während eines Lokalderbys im Jahr 2007 die Arbeit der Polizei gerügt und eine Einführung der Kennzeichnungspflicht auch für geschlossene Einheiten gefordert hat, könnte die Resonanz auf das Urteil nicht gegensätzlicher sein. Während sich die Fans von 1860 freuen, dass nach zehn Jahren Kampf doch "die Gerechtigkeit gesiegt hat", sieht beispielsweise das Innenministerium keinerlei Handlungszwang.

"Ich bin so", sagt Matthias Stark aus Harburg im Kreis Donau-Ries, "wenn ich was anfange, ziehe ich es durch. Ganz oder gar nicht." Der 28-Jährige ist einer der beiden Fans, die geklagt hatten, weil sie nach dem Lokalderby laut ihren Aussagen grundlos von Beamten des Unterstützungskommandos (USK) attackiert worden waren. "Beim Rausgehen hat mich ein Polizist von hinten an der Schulter gepackt, umgedreht und mir Pfefferspray in die Augen gesprüht", erzählt er. Er sei zu Boden gegangen, dann habe der Beamte ihm mit dem Schlagstock auf den Arm gedroschen. Die Beamten konnten jedoch nicht identifiziert werden.

"Ich habe erst vor einem Dreivierteljahr im Innenausschuss den Antrag gestellt, dass die Polizei ein Modellprojekt mit Kennzeichnung testen soll", sagt Katharina Schulze von den Grünen. Ihr Antrag wurde, wie schon etliche ähnlich lautende in den Vorjahren, abgelehnt. Jetzt, nach dem Urteil aus Straßburg, hofft die Landtagsabgeordnete auf Rückenwind und will erneut eine Kennzeichnungspflicht fordern. Denn rechtlich bindend ist es nicht: Lehnt der Freistaat auch weiter eine Kennzeichnung ab, muss er keine juristischen Sanktionen fürchten. Außerdem setzt sich Schulze dafür ein, dass ein unabhängiger Polizeibeauftragter installiert wird. "Welche Befugnisse er hat, ob er Ermittlungen begleitet, und wie groß sein Mitarbeiterstab ist, das kann man alles noch diskutieren", sagt sie.

Damit spielt sie auf einen anderen Kritikpunkt des Gerichtshofes an: Dass die Ermittlungen gegen die mutmaßlich schlagenden Polizeibeamten von Polizisten geführt wurden. Damals hatten auch noch die USK-Beamten den Einsatz gefilmt und das Material selbst geschnitten. Entscheidende Videosequenzen fehlten plötzlich, monierten die Anwälte der beiden Sechzger-Fans, Marco Noli und Anna Luczak.

"Seit diesem Einsatz im Jahr 2007 hat sich bei der Polizei viel getan", sagt Marcus da Gloria Martins, Sprecher der Münchner Polizei. Der Anspruch an elektronische Beweismittel sei mittlerweile so hoch, "dass viele Vorkehrungen möglichen Veränderungen vorbeugen". Ansonsten werden das Justiz- sowie das Innenministerium erst einmal das Urteil des Gerichtshofs bewerten, "weil es von genereller Bedeutung für die bayerische Polizei ist".

Michael Siefener, Sprecher im Innenministerium, verweist darauf, dass es seit dem Jahr 2013 eine "unabhängige Stelle bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte" gebe. Die sogenannten internen Ermittler der Münchner Polizei wurden damals ausgelagert und sitzen nun beim Landeskriminalamt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft. Und auch was die Kennzeichnung anbelangt, sieht Siefener keinen Handlungszwang. Alle Einsatzkräfte in geschlossenen Einheiten seien jetzt schon über eine numerische Kennzeichnung einer definierten Einsatzgruppe zugeordnet. Somit könne man über die Nummer eine Eingrenzbarkeit auf acht bis zehn Beamte erzielen. "Wir brauchen keine Kennzeichnung", sagt auch Jürgen Ascherl, Münchner Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Der Fall von 2007 sei ein Einzelfall. Man wolle die Kollegen durch eine Identifizierbarkeit nicht irgendwelchen Gefahren aussetzen.

Die Sechzger-Fans jedenfalls werden in der Fan-Initiative "always carry a number" (ACAN) weiter für eine Kennzeichnung kämpfen. "Und natürlich werden wir den Sieg vor Gericht feiern", sagt Ulla Hoppen von den Löwenfans gegen rechts. Matthias Stark, der Fan, der gegen Deutschland geklagt hat, will von den 2000 Euro Entschädigung übrigens keine Party steigen lassen. "Ich werde das Geld spenden", sagt er. Es sei ihm darum gegangen, dass der Staat das Recht zu seinen Gunsten gebeugt habe. "Und das geht nicht."

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