Der Versuch der Staatsanwaltschaft München I, die Psychiaterin Hanna Ziegert als Gutachterin bei Gericht kaltzustellen, ist auf ganzer Linie gescheitert. Sowohl beim Landgericht München als auch beim Landgericht Augsburg wurden Anträge der Münchner Staatsanwaltschaft, Ziegert wegen Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen. Die Begründungen der beiden Gerichte lesen sich streckenweise wie eine Nachhilfestunde in Staatsbürgerkunde.
Gericht weist Kritik an Gutachterin zurück:Nachhilfestunde in Staatsbürgerkunde
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Sie wisse nicht, ob sie sich selbst jemals begutachten lassen würde, hat Gutachterin Hanna Ziegert in einer Talkshow erklärt. Die Staatsanwaltschaft München will die Sachverständige daraufhin kaltstellen - doch die Gerichte lehnen die Anträge harsch ab.
Von Hans Holzhaider