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Gericht weist Klage ab:Westparkmörder muss zahlen

Er hat einen Jogger erstochen und gilt als hochgefährlich: Die Stadt München hat den "Westparkmörder" deshalb nach Slowenien abgeschoben, die Kosten dafür sollte er selbst übernehmen. Dagegen hat der Mann nun geklagt - ohne Erfolg.

Der "Westparkmörder" Gorazd B., 37, muss die 11.482,13 Euro für seine aufwendige Abschiebung bezahlen. Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage abgewiesen, allerdings noch ohne Begründung.

In der Verhandlung hatte das Gericht aber schon erklärt: Die Polizei habe ausreichend dargelegt, dass für die Abschiebung ein Einzelcharterflug und fünf Bundespolizisten als Begleiter notwendig gewesen seien. Es sei nicht abzuschätzen gewesen, ob und wann der Mann wieder "austicken" werde, da er jede psychologische Untersuchung abgelehnt habe.

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Quelle:
SZ vom 18.01.2013/ EMJ
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