Gericht weist Klage ab:Westparkmörder muss zahlen

Er hat einen Jogger erstochen und gilt als hochgefährlich: Die Stadt München hat den "Westparkmörder" deshalb nach Slowenien abgeschoben, die Kosten dafür sollte er selbst übernehmen. Dagegen hat der Mann nun geklagt - ohne Erfolg.

Der "Westparkmörder" Gorazd B., 37, muss die 11.482,13 Euro für seine aufwendige Abschiebung bezahlen. Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage abgewiesen, allerdings noch ohne Begründung.

© SZ vom 18.01.2013/ EMJ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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