Der "Westparkmörder" Gorazd B., 37, muss die 11.482,13 Euro für seine aufwendige Abschiebung bezahlen. Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage abgewiesen, allerdings noch ohne Begründung.
In der Verhandlung hatte das Gericht aber schon erklärt: Die Polizei habe ausreichend dargelegt, dass für die Abschiebung ein Einzelcharterflug und fünf Bundespolizisten als Begleiter notwendig gewesen seien. Es sei nicht abzuschätzen gewesen, ob und wann der Mann wieder "austicken" werde, da er jede psychologische Untersuchung abgelehnt habe.